Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 365

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85 Prozent der Befragten geben als Hauptursache der Schulden verantwortungslosen Konsum an.

Meine Damen und Herren! 85 Prozent sind in dem Bereich nicht wenig. Da kann man schon von einer selbst verschuldeten Situation sprechen. Da schaut das Bild schon wieder ganz anders aus. Bei besonderen Umständen, Erkrankung zum Beispiel, gab es bei Billigungsgründen eine Restschuldbefreiung unter 10 Prozent. (Abg. Steinhauser: Von wem ist die Statistik?)

Nach Abschluss des Verfahrens wird keine Prüfung der Vermögenszuwächse vorge­nommen. Das heißt, wenn jemand sein Haus oder sein Auto irgendeinem Verwandten gegeben hat, es ihm „geschenkt“ hat – unter Anführungszeichen –, und dieser über­schreibt es ihm dann wieder zurück, so wird das nicht mehr überprüft. – Das sind für mich schon einige wesentliche Punkte.

Dann wird auch immer wieder argumentiert, dass es so etwas in der Schweiz und in Deutschland gibt. Der Vergleich mit den Insolvenzverfahren in der Schweiz und in Deutschland, wo, wie man immer sagt, ähnliche Begünstigungen bestehen, hinkt ein bisschen, weil es in diesen Ländern ein umfassendes Schuldenregister gibt, das es in Österreich nicht gibt.

Das heißt, wenn sich zum Beispiel jemand bewusst einmietet und fünf, sechs „Einmiet­betrüge“ – unter Anführungszeichen – macht, nicht zahlen kann und das Geld schuldig bleibt, dann wird er irgendwann entschuldet. Und wenn derjenige sich jetzt bei mir einmietet, habe ich mit dem jetzigen Gesetzesänderungsvorschlag keine Möglich­keit, nachzusehen, ob schon einmal etwas gegen ihn vorgelegen ist. Ich glaube, das stellt dann doch eine Gefahr dar.

Das betrifft auch Firmen, denn wenn ich eine Firma beauftrage und nicht zahlen kann und ich das mehrmals mache und das nachher getilgt wird, dann kann man nicht mehr in dieses Schuldenregister einsehen. Man kann nicht nachsehen, ob das schon jemand gemacht hat, und das kann eine kleine Firma in den Ruin treiben. Das sind für mich Maßnahmen, die so nicht in Ordnung sind.

Ich möchte das Ganze vielleicht noch mit einem Beispiel aus einer ein bisschen anderen Sicht beleuchten: Laut meinen Informationen ist es diesem Gesetz nach zukünftig sogar möglich, sich durch ein Insolvenzverfahren zu entschulden, wenn man Alimente nicht bezahlt hat, wenn man den Unterhalt über Jahre nicht bezahlt hat. Diese offenen Forderungen werden – auf Deutsch gesagt – gelöscht. Das ist für mich ein Punkt, bei dem ich mir denke, okay, das hat jetzt mit dem, was man da beabsichtigt hat, nämlich Frauen zu entschulden oder Ähnliches, nichts zu tun.

Und wer trägt dann die Rechnung? – Diese negativen Veränderungen würden die Banken treffen, die Betriebe, Kleinbetriebe – wie gesagt, da wird es gefährlich – oder auch Institute wie Sozialversicherung, Finanzamt, Gebietskrankenkasse, Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und so weiter. Die ehrlichen, fleißigen Steuerzahler hätten dann die Rechnung zu zahlen.

Ich glaube, da kann man nicht mit gutem Gewissen zustimmen; deswegen werden wir vom Team Stronach diesen Gesetzesvorschlag ablehnen, auch wenn es mir für gewisse Leute im Herzen sicher wehtut. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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