Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 364

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 1740 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.45.3427. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1588 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Insol­venz-Entgeltsicherungsgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 – IRÄG 2017) (1741 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Lettenbichler steht vor der Regierungsbank und unterhält sich mit Vizekanzler Brandstetter.)

Einen Moment noch, Herr Abgeordneter! Wir warten noch, bis die Gespräche an der Regierungsbank abgeschlossen sind. (Abg. Lettenbichler entfernt sich von der Regierungsbank.) Besten Dank. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.45.50

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Änderung des Insolvenzrechtes ist eine schwierige Geschichte. Das haben wir im Ausschuss schon gesehen, denn es spricht einiges dafür und einiges dagegen. Wir haben lange überlegt, ob wir zustimmen sollen, aber die nachteiligen Punkte haben dann doch überwogen. Ich werde Ihnen erklären, warum ich diesem Insolvenzrechtsänderungsgesetz nicht mit gutem Gewissen zustimmen kann, warum ich zu großes Bauchweh dabei habe.

Auf der einen Seite hört man von den Befürwortern, dass Frauen, die für den ehe­maligen Gatten und für ein Haus oder was auch immer gebürgt haben, nach einer gescheiterten Ehe quasi aus einer Situation entschuldet werden sollen, aus der sie wahrscheinlich aus eigener Kraft nicht herauskommen.

Das ist für mich alles einleuchtend, dass man diesen Menschen helfen will und helfen soll. Das kann man klar mit Ja beantworten. Nur, die Problematik ergibt sich dann, wenn man sich das Gesetz ein wenig genauer anschaut. Ich habe mir das wirklich nicht leicht gemacht und möchte Ihnen Folgendes dazu mitteilen:

Im ersten Moment klingt das recht gut, dass man Menschen hilft, damit sie aus ihrer Schuldensituation herauskommen, damit sie wieder Fuß fassen können. Da ist im Ausschuss auch mit den Selbständigen argumentiert worden, dass man eigentlich darauf schaut, dass viele Menschen selbständig werden und dass diese dann oft in die Pleite schlittern und aus der Spirale nicht mehr herauskommen. – Das ist alles ein­leuch­tend, aber befasst man sich genau mit der Materie, dann kommt man doch auf ein paar Sachen, die vielleicht das Bild in ein anderes Licht rücken.

Laut Schuldnerberatung wird in Österreich gegen 700 000 Personen eine Fahrnis­exekution geführt, gegen zirka 800 000 Personen eine Gehaltsexekution. Durch das bisherige Verfahren sind zirka 92 Prozent aller Schuldner restschuldbefreit worden.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite