Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 388

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Und es soll tunlichst auch ein Kinderbeistand zur Unterstützung des Kindes bestellt werden.

Mit zunehmender Internationalisierung von Ehen und Lebensgemeinschaften wird es sicherlich auch notwendig, solche Sachverhalte zu regeln, und mit diesem Gesetz wird insbesondere auch das Kindeswohl noch mehr in den Mittelpunkt gestellt. Deswegen ersuche ich um entsprechende Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann ist die nächste Rednerin. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


20.57.16

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fälle von Kindesentführung sind ganz dramatische Ereignisse, die emotional sehr nahegehen und sehr viel seelischen Schmerz bei den Kindern und natürlich auch bei den Eltern verursachen.

Entführungen durch Fremde sind Gott sei Dank eine Seltenheit, aber Entführungen im Familienkreis sind gar nicht so selten. Ich war eigentlich erschüttert, als ich die Zahl gelesen habe, dass immerhin 30 Fälle pro Jahr gemeldet werden, in denen aus dem Ausland Rückführungsanträge an Österreich gestellt werden. Oft konnten keine Erhe­bungen oder Fahndungen in Österreich durchgeführt werden – wenn beide Elternteile mit der Obsorge betraut waren, wenn die Rechtslage im jeweiligen Herkunftsland eben so gestaltet war.

Das soll sich nun schrittweise ändern, wenn eine Entführungssituation vorliegt. Laut Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2015 weist eben das österreichische Verfahrensrecht bei Rückführungssituationen Mängel auf, die mit dieser Novelle beseitigt werden sollen.

Mein Vorredner hat es schon in den Grundzügen erläutert – es ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Ganz wichtig ist, dass es bei den Verhandlungen und bei dieser Novellierung gelungen ist, das Kindeswohl natürlich ganz prioritär zu verankern und auch durch diese Novelle wirklich durchgängig präsent zu halten, denn das ist wirklich das höchste Gut, das es zu beachten gilt: das Kindeswohl. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.)

20.59

20.59.13

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1743 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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