Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 422

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Worum geht es in meinem Antrag? – Wir haben heute die erste Lesung. Wir haben uns im Petitionsausschuss in den letzten dreieinhalb Jahren sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, wie wir den Ausschuss auf die Höhe der Zeit bringen können. Ich will behaupten, am Anfang ein bisschen konfliktreicher als jetzt zum Schluss. Jedenfalls konnte ich meine Kollegen von den Grünen, der ÖVP, der SPÖ und auch der FPÖ und dem Team Stronach überzeugen, dass wir uns mit Petitionsausschüssen in anderen Staaten vernetzen. Insbesondere haben wir oder habe ich das mit dem Deutschen Bundestag, den deutschen Landtagen, den österreichischen Landtagen im Übrigen auch, mit Luxemburg, der Schweiz, Belgien und einigen mehr gemacht. Wir haben uns in den letzten dreieinhalb Jahren angesehen, wie das Thema Petition funktioniert, wie die Möglichkeit für Bürger und Bürgerinnen in anderen europäischen Staaten funk­tioniert, sich in das parlamentarische Geschehen einzubringen.

Wir haben viele gute Ideen gewonnen, und es wird jetzt viele im Raum nicht über­raschen, dass das im Stadium der Diskussion steckengeblieben ist. Wir konnten SPÖ und ÖVP also nicht davon überzeugen, dass wir wirklich in einen gemeinsamen Beschluss gehen. Die Freiheitlichen haben gesagt, sie werden es sich noch in Ruhe überlegen.

Was ist der Inhalt dieses Antrags, und was wäre der große Vorteil für die Zukunft? – Noch einmal: Die Idee ist, Menschen ins Parlament reinzuholen, einen Dialog aufzu­bauen und so das Parlament auch näher zu den Menschen zu bringen – nicht mehr und nicht weniger!

Die erste Idee ist für 2017 recht banal, nämlich eine Internetplattform einzurichten, über die es möglich sein soll, dass Unterstützungsunterschriften für parlamentarische Bür­ger­initiativen in Zukunft nicht nur auf der Straße oder jedenfalls physisch auf einer Liste gesammelt werden können, sondern dass Menschen tatsächlich auch digital ein Anliegen so unterstützen können, dass es im Parlament diskutiert wird.

Ein zweiter Punkt, der ganz wichtig ist: Der Petitionsausschuss ist in Österreich der einzige Ausschuss, bei dem die Ministerien nicht dazu verpflichtet sind, zu antworten. Bei jedem anderen Ausschuss gibt es für gewöhnlich bei einer Stellungnahme ähnlich wie bei einem Abgeordneten, der eine parlamentarische Anfrage stellt, acht Wochen Frist zur Beantwortung. Beim Petitionsausschuss ist es eine Gnade des Ministeriums; es ist nicht verbrieft, dass wir eine Antwort bekommen müssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in vielen Staaten bereits funktioniert, ist, dass es klare Spielregeln gibt. Ab einer bestimmten Anzahl von Unterschriften hat der Initiator oder die Initiatorin das Recht, im Parlament, vor den Abgeordneten im Petitions­aus­schuss, das Anliegen direkt vorzutragen, eine Diskussion zu führen. Es gibt Länder wie Luxemburg, die gehen weiter: Ab einer gewissen Zahl von Unterschriften gibt es eine Liveübertragung des Fernsehens. Wir wollen ja nur, dass die Menschen mit den Abgeordneten reden dürfen. Auch das, so denke ich, ist eine Selbstverständlichkeit. Die notwendige Anzahl, die wir, Kollege Pirklhuber und ich, vorgeschlagen haben, wären 5 000 Unterschriften. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Abschlusssatz, Frau Präsidentin: Wir haben viele weitere gute Ideen, auf die Kollege Pirklhuber noch eingehen wird. Allen voran ist mir aber wichtig, dass wir noch in dieser Periode ein Signal setzen, und deswegen werden wir uns gemein­sam bemühen, die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem Vorhaben noch in dieser Periode zu gewinnen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Pirklhuber.)

22.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite