Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 425

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ment erweiterte Kommunalpolitik machen. Da müssten wir vielleicht noch ein bisschen an der Schraube drehen, aber das kann man jedenfalls diskutieren.

Der zweite Punkt beim Punkt 5, den wir noch innerhalb der Fraktion besprochen haben, ist, dass dann sozusagen diese Anhörung stattfinden muss. Ich glaube, hier sollte einfach drinnen stehen: Es entsteht das Recht auf eine Anhörung. Das heißt, es entsteht daraus keine Verpflichtung. Auch das kann man ganz leicht nachjustieren.

Was ist jedoch der Kern der Sache? – Man kann natürlich die Geschäftsordnung des Petitionsausschusses ändern, und das ist sicherlich in weiten Teilen ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch worauf kommt es schlussendlich an? – Auf das, was man aus dieser Geschäftsordnung macht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir müssen jedenfalls – und das muss vor allem den Regierungsparteien klar sein – von dieser Unsitte von Kenntnisnahmen und Vertagungen abgehen. Nur wenn wir das tun und den Bürgern damit zeigen, dass wir die Anliegen, die an uns herangetragen werden, entsprechend ernst nehmen, werden wir auch dem Anspruch an den Petitions­ausschuss gerecht.

Ich komme zum Schluss: Da ich leider nicht davon ausgehe, dass wir uns im Sommer noch einmal in einer Sondersitzung mit dem Petitionsausschuss befassen werden – Kollege Bernhard sagt schon, vielleicht doch –, möchte ich mich heute für die Arbeit im Petitionsausschuss in den letzten vier Jahren ganz herzlich bedanken, auch für die Impulse, die zur Weiterentwicklung des Ausschusses gesetzt worden sind, und Ihnen in diesem Sinne einen schönen Sommer wünschen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

23.03


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


23.03.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Am Ende eines langen Plenartages vielleicht noch einmal eine demokratiepolitische Besin­nungsminute. Es geht einfach um ein Begehren, um ein Anliegen der Bevölkerung und eigentlich auch aller Parteien, soweit ich mich erinnere, nämlich die direkte Demokratie in Österreich zu verbessern, auszubauen. Kollege Pendl hat ja gesagt, dass wir nach der Enquete-Kommission zur direkten Demokratie schon fast bei einem Abschluss gewesen sind. Kollege Pendl, so ist es!

Jetzt sage ich: Das war 2015. Wir haben jetzt 2017. Im Sinne von Effizienz haben wir, Kollege Bernhard und ich, überlegt, dass wir zumindest einen Initiativantrag herein­bringen für die erste Stufe der direkten Demokratie, nämlich den Bürgerinitiativen- und Petitionenbereich. Schwieriger ist es sicherlich, wenn wir gleich auf die Volksbegeh­rens- und Volksabstimmungsebene weitergehen, weil davon sehr viele Grundrechts­fragen betroffen sind und diskutiert werden müssen und wir die Zeit dafür nicht mehr haben.

Kollege Pendl! Du hast es ja richtig gesagt, es spricht überhaupt nichts dagegen – auch Kollege Schmuckenschlager hat das unterstützt –, dass man Online-Eingaben von Bürgerinitiativen möglich macht. Ich möchte auch ein Dankeschön an die Kollegen Lipitsch und Gahr richten, die im Ausschuss immer wieder aktiv und gut mitdiskutiert haben. Es ist nämlich so, dass dieser Vorschlag mit der Parlamentsdirektion akkordiert ist. Was wir hier vorgeschlagen haben, ist sofort umsetzbar und kostet fast keinen Cent mehr. Fast, sage ich, weil die Überprüfung der Online-Einbringer, ob die im Wähler­ver­zeichnis sind – also ein ganz einfaches Verfahren –, natürlich von der Parlaments­direktion durchgeführt werden muss.

 


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