hat nicht der Finanzminister gemacht, sondern mit maßgeblicher Unterstützung seitens Ihrer Fraktion, das heißt von Rot und Schwarz, wurden die Schulden fabriziert. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber nun zum Thema Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017: Die Neuregelung des Steuerregimes für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften wird den Zielsetzungen aus den Erläuternden Bemerkungen nur teilweise gerecht, und zwar insbesondere was die regulatorischen Beschränkungen betrifft.
Negativ ist anzumerken, dass weiterhin lediglich Kapitalgesellschaften als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft fungieren können. Personengesellschaften sind weiterhin massiv benachteiligt, obwohl transparente Personengesellschafts- und Fondsstrukturen sowohl in der österreichischen Praxis als auch im internationalen Bereich vorherrschend sind. Transparente Fondsstrukturen ermöglichen einerseits einen raschen Kapitalabruf bei Vorliegen einer Beteiligung und ermöglichen andererseits eine rasche Rückzahlung des Kapitals nach einer Beteiligungsveräußerung. Diese Möglichkeiten sind bei einer Kapitalgesellschaft nicht gegeben. Von einem Finanzminister würde ich mir eigentlich erwarten, dass er sich hinsichtlich der Rechtsform von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert und nicht Rahmenbedingungen schafft, die den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017: Jedes Gesetz, welches die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen ihrer Arbeitgeber steuerlich begünstigt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mein Hauptkritikpunkt am Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz ist aber, dass dadurch ausschließlich Mitarbeiter von Aktiengesellschaften gefördert werden. Das ist ein reines Minderheitenprogramm, Herr Finanzminister! Alle Mitarbeiter, die nicht von Aktiengesellschaften beschäftigt werden, sind auch weiterhin steuerlich benachteiligt. Diese rechtsformabhängige steuerliche Benachteiligung, Herr Finanzminister, muss beseitigt werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend darf ich auf eine weitere steuerliche Ungerechtigkeit verweisen, und zwar auf die kalte Progression. Obwohl SPÖ und ÖVP in der Vergangenheit immer wieder erklärten, dass die kalte Progression abgeschafft werden muss, fehlte der rot-schwarzen Bundesregierung bis dato der Mut, aber auch die Fairness, dies zu tun. Die ÖVP schiebt die Schuld auf die SPÖ, und die SPÖ begründet ihre ablehnende Haltung mit der sogenannten Budgethoheit. In Wirklichkeit will die SPÖ weiterhin die Möglichkeit haben, im Rahmen von Steuerreformen Geld zu verteilen, das sie den Steuerzahlern vorher abgeknöpft hat.
Damit es in Zukunft nicht mehr die Möglichkeit gibt, Steuerreformen auf Kosten der Steuerzahler zu machen, stelle ich folgenden Antrag zur Abschaffung der kalten Progression:
Zusatz- und Abänderungsantrag
der Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 2: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2170/A der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird (1721 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 1 lautet:
1. In § 33 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des Abs. 1 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen. Die Verordnung
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