Steuerreform 2015/2016 werden nämlich den Steuerzahlern seit 1. Jänner 2016 jene Milliarden Euro teilweise zurückgegeben, die man ihnen in der Vergangenheit – insbesondere seit 2009 – durch die kalte Progression bereits weg-genommen hat. Im Übrigen führen Lohnerhöhungen im Jahr 2016 sowie in den Folgejahren dazu, dass die kalte Progression bereits wieder zuschlägt und die durch die Steuerreform erzielten Effekte spätestens 2019 wieder beseitigt sind.
Der Bundesminister für Finanzen soll demnach mit sofortiger Wirkung gesetzlich ermächtigt werden, zur Abgeltung der Inflation die Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen.
Die Verordnung ist spätestens bis 31. Juli eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kundmachung.
Die Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate soll zum ersten Mal zum 31. Dezember 2016 festgestellt werden. Die an die Inflation angepassten Tarifstufen sollen im Rahmen der erstmaligen Anpassung bis zum 31. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden und ab 1. Jänner 2018 gelten. In der Folge soll die die Anpassung der Tarifstufen an die Inflation jährlich vorgenommen werden.
Die zeitliche Verzögerung in der Anpassung dient dazu, der EDV die nötige Vorlaufzeit für allfällige Umprogrammierungen bzw. Umstellungen zu geben.
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Klubobmann Ing. Lugar zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.
11.32
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir im Hohen Haus haben gerade etwas gelernt, und zwar nicht nur, dass ÖVP und SPÖ sich einfach nicht mögen – das haben wir schon gewusst. Wir haben auch nicht nur gelernt, dass die beiden einfach miteinander nicht mehr arbeiten können – auch das haben wir gewusst. Genauso haben wir gewusst, dass wir, wenn es in unserer Republik so weitergeht und nur jeder dem anderen etwas auszurichten versucht, letztlich unser ganzes Land verspielen. Das alles haben wir schon gewusst. Was wir aber noch nicht gewusst haben und was der Kern der Sache ist – da hat uns der Herr Krainer sehr geholfen, indem er auseinanderdividierte, was tatsächlich der Kern der Sache ist –: dass Schulden an sich positiv sind.
Man kommt nicht überein, dass Schulden etwas Schlechtes sind und wir damit letztlich die Zukunft Österreichs verspielen. Herrn Krainer geht es nur darum, wer diese Schulden macht. Wenn die Schulden in Wien von der SPÖ gemacht werden und nicht den Wienern, sondern der SPÖ zugutekommen, dann sind es gute Schulden, wenn aber die ÖVP Schulden in ihren Bundesländern oder im Bund macht, sind es böse Schulden. In Wirklichkeit heißt das: Für die SPÖ sind Schulden dann gut, wenn sie für die eigene Partei gut sind, und für die ÖVP sind Schulden dann gut, wenn es für die ÖVP einen Vorteil bringt, so nach dem Motto, das Herr Pröll in Niederösterreich damals ausgesprochen hat: Geht es der ÖVP gut, geht es Österreich gut! – Das ist die Logik, nach der hier gearbeitet wird! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Das heißt, man nimmt nicht nur Steuergeld, das wir schon haben, sondern auch solches, das in Zukunft unseren Bürgern in Form von zusätzlichen Steuern abgepresst wird. Man nimmt also Schulden auf, um sich Vorteile zu verschaffen, die dann hoffentlich dazu führen, dass man wiedergewählt wird.
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