Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Wurm und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2238/A der Abg. Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden (1724 d.B.) in der 190. Sitzung des Nationalrats am 30.06.2017
Die Tabakgesetznovellen 2015 und 2016 bringen für die österreichischen Trafikanten, die im Tabakmonopolgesetz die Grundlage ihrer Berufsausübung finden, aber auch für die österreichischen Gastronomen durch die Einführung eines absoluten Rauchverbots ab Mai 2018 erhebliche Nachteile für Umsatz und Deckungsbeiträge (§ 40 Tabakmonopolgesetz: Verkauf von Tabakerzeugnissen in Gaststätten). Durch den Wegfall der Wahlmöglichkeit für die Konsumenten, einen räumlich getrennten Raucher- oder Nichtraucherbereich in der Gastronomie in Anspruch zu nehmen, wird auch die traditionelle österreichische Wirtshauskultur existentiell gefährdet.
Der Weiterbestand einer Wahlmöglichkeit, einen räumlichen Raucher- und Nichtraucherbereich zu führen, ermöglicht es den Trafikanten gemäß Tabakmonopolgesetz weiterhin entsprechende Absatzmöglichkeiten über die Gastronomie für ihre Tabakwaren zu erhalten und den Gastronomen Zusatzgeschäfte über die verkaufte Tabakware zu machen. Gleichzeitig wird auch die österreichische Wirtshauskultur, die seit rund 200 Jahren das Rauchen in der Gastronomie ermöglicht, erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird
aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Rücknahme des absoluten
Rauchverbots in der Gastronomie ab
Mai 2018 zum Inhalt hat und dadurch die berufliche Existenz der
Trafikanten und der Gastronomen auf der Grundlage des Tabakmonopolgesetzes
weiterhin unterstützt.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.
12.06
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Ausführungen beziehen sich auf die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich – an sich ein unterstützenswertes Vorhaben, ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung, allerdings ist das tatsächlich viel zu wenig. Ich möchte kurz auf die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes eingehen, damit man versteht, warum wir Kritik üben.
Im Ministerrat vom 17. November 2015 hat es geheißen: „Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung, in der die wesentlichen Grundlagen für die Entwicklung der Kinder
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