Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 79

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Peter Wurm und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Finanz­ausschusses über den Antrag 2238/A der Abg. Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krai­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuer­gesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden (1724 d.B.) in der 190. Sitzung des Nationalrats am 30.06.2017

Die Tabakgesetznovellen 2015 und 2016 bringen für die österreichischen Trafikanten, die im Tabakmonopolgesetz die Grundlage ihrer Berufsausübung finden, aber auch für die österreichischen Gastronomen durch die Einführung eines absoluten Rauchverbots ab Mai 2018 erhebliche Nachteile für Umsatz und Deckungsbeiträge (§ 40 Tabakmo­nopolgesetz: Verkauf von Tabakerzeugnissen in Gaststätten). Durch den Wegfall der Wahlmöglichkeit für die Konsumenten, einen räumlich getrennten Raucher- oder Nicht­raucherbereich in der Gastronomie in Anspruch zu nehmen, wird auch die traditionelle österreichische Wirtshauskultur existentiell gefährdet.

Der Weiterbestand einer Wahlmöglichkeit, einen räumlichen Raucher- und Nichtrau­cherbereich zu führen, ermöglicht es den Trafikanten gemäß Tabakmonopolgesetz wei­terhin entsprechende Absatzmöglichkeiten über die Gastronomie für ihre Tabakwaren zu erhalten und den Gastronomen Zusatzgeschäfte über die verkaufte Tabakware zu ma­chen. Gleichzeitig wird auch die österreichische Wirtshauskultur, die seit rund 200 Jah­ren das Rauchen in der Gastronomie ermöglicht, erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die eine Rücknahme des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ab
Mai 2018 zum Inhalt hat und dadurch die berufliche Existenz der Trafikanten und der Gastronomen auf der Grundlage des Tabakmonopolgesetzes weiterhin unterstützt.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 


12.06.00

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Ausführungen beziehen sich auf die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich – an sich ein un­terstützenswertes Vorhaben, ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung, allerdings ist das tatsächlich viel zu wenig. Ich möchte kurz auf die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes eingehen, damit man versteht, warum wir Kritik üben.

Im Ministerrat vom 17. November 2015 hat es geheißen: „Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung, in der die wesentlichen Grundlagen für die Entwicklung der Kinder


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