ter hoffentlich nicht dabei! – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Abg. Matznetter: Lugar ... Vorzugsstimmen ...! Bei seiner Beliebtheit!)
12.16
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
12.16
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich versuche, wieder auf die sachliche Ebene zurückzukommen, und möchte zum Tagesordnungspunkt 3 sprechen.
Meine Damen und Herren! Nach der derzeitigen Rechtslage konnten Dienstnehmer steuerlich begünstigte Anteile am Unternehmen des Dienstgebers erwerben; dies war bis zu einem Betrag von 3 000 € per annum steuerlich begünstigt. Diese Regelung war äußerst unflexibel, weswegen wir jetzt ein Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz beschließen werden. Mit der Einführung dieses Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetzes setzen wir wirklich wichtige volkswirtschaftliche Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Österreich weiter stärken und festigen werden. Es geht im Kern darum, einen gesetzlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ermöglicht, die Mitarbeiterbeteiligung in einem Unternehmen besser umzusetzen.
Sinn und Zweck der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist insbesondere die Bildung beziehungsweise die Stärkung eines Kernaktionärs und damit einhergehend die Vermeidung einer feindlichen Übernahme eines österreichischen Unternehmens sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen am jeweiligen Standort. Dafür sollen die Aktien für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung treuhänderisch verwahrt und verwaltet werden.
Der Vorteil dieser treuhänderischen Verwaltung ist eine einheitliche Stimmrechtsausübung und die Sicherstellung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung als Kernaktionär. Um die Rolle als Kernaktionär möglichst rasch erfüllen zu können und eine Grundausstattung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung mit Aktien im Sinne eines relevanten Beteiligungsstocks sicherstellen zu können, soll auch die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung selbst zusätzliche Aktien am Unternehmen halten können, was ja bisher auch nicht möglich war. Diese Aktien müssen aber dann sukzessive an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgegeben werden und sodann von der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung treuhänderisch verwahrt werden.
Die Anzahl der Aktien, die diese Mitarbeiterbeteiligungsstiftung selbst halten darf, ist jedoch mit 10 Prozent der Stimmrechte am Unternehmen eingeschränkt. Die Aktien sollen auf Dauer der Betriebszugehörigkeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung zur treuhänderischen Verwaltung und Verwahrung belassen werden.
Meine Damen und Herren! Eine solche Konstruktion hat die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung der voestalpine, die ja im Jahr 2000 errichtet wurde. Die beiden größten Einzelaktionäre der voestalpine, die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung und die Raika Oberösterreich, halten gemeinsam 30 Prozent. Das ist der Garant dafür, dass dieses Unternehmen in Oberösterreich bleibt, seinen Standort in Österreich hält und Arbeitsplätze für die Mitarbeiter sichert.
Daher ist es wichtig, dieses Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz zu beschließen – wichtig für die Mitarbeiter, wichtig für den Standort Österreich und wichtig für die Wirtschaft in Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite