Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 84

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ter hoffentlich nicht dabei! – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. Abg. Matz­netter: Lugar ... Vorzugsstimmen ...! Bei seiner Beliebtheit!)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.16.21

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich versu­che, wieder auf die sachliche Ebene zurückzukommen, und möchte zum Tagesordnungs­punkt 3 sprechen.

Meine Damen und Herren! Nach der derzeitigen Rechtslage konnten Dienstnehmer steu­erlich begünstigte Anteile am Unternehmen des Dienstgebers erwerben; dies war bis zu einem Betrag von 3 000 € per annum steuerlich begünstigt. Diese Regelung war äu­ßerst unflexibel, weswegen wir jetzt ein Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz beschlie­ßen werden. Mit der Einführung dieses Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetzes setzen wir wirklich wichtige volkswirtschaftliche Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Ös­terreich weiter stärken und festigen werden. Es geht im Kern darum, einen gesetzlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ermöglicht, die Mitarbeiterbeteiligung in einem Unternehmen besser umzusetzen.

Sinn und Zweck der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist insbesondere die Bildung bezie­hungsweise die Stärkung eines Kernaktionärs und damit einhergehend die Vermeidung einer feindlichen Übernahme eines österreichischen Unternehmens sowie die Siche­rung von Arbeitsplätzen am jeweiligen Standort. Dafür sollen die Aktien für die Mitar­beiter und Mitarbeiterinnen von der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung treuhänderisch ver­wahrt und verwaltet werden.

Der Vorteil dieser treuhänderischen Verwaltung ist eine einheitliche Stimmrechtsaus­übung und die Sicherstellung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung als Kernaktionär. Um die Rolle als Kernaktionär möglichst rasch erfüllen zu können und eine Grundausstat­tung der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung mit Aktien im Sinne eines relevanten Beteili­gungsstocks sicherstellen zu können, soll auch die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung selbst zusätzliche Aktien am Unternehmen halten können, was ja bisher auch nicht möglich war. Diese Aktien müssen aber dann sukzessive an die Mitarbeiter und Mitarbeiterin­nen abgegeben werden und sodann von der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung treuhände­risch verwahrt werden.

Die Anzahl der Aktien, die diese Mitarbeiterbeteiligungsstiftung selbst halten darf, ist je­doch mit 10 Prozent der Stimmrechte am Unternehmen eingeschränkt. Die Aktien sol­len auf Dauer der Betriebszugehörigkeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung zur treuhänderischen Verwaltung und Verwahrung be­lassen werden.

Meine Damen und Herren! Eine solche Konstruktion hat die Mitarbeiterbeteiligungsstif­tung der voestalpine, die ja im Jahr 2000 errichtet wurde. Die beiden größten Einzel­aktionäre der voestalpine, die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung und die Raika Oberöster­reich, halten gemeinsam 30 Prozent. Das ist der Garant dafür, dass dieses Unternehmen in Oberösterreich bleibt, seinen Standort in Österreich hält und Arbeitsplätze für die Mit­arbeiter sichert.

Daher ist es wichtig, dieses Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz zu beschließen – wich­tig für die Mitarbeiter, wichtig für den Standort Österreich und wichtig für die Wirtschaft in Österreich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


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