Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1724 der Beilagen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Groiß, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung der Packungsgröße für Zigaretten.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 215.)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie.
Wer spricht sich hierfür aus? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1729 der Beilagen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 in 1663 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Wer spricht sich dafür aus? – Zustimmung von allen, somit einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung eines verbindlichen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmens für elementarpädagogische Einrichtungen.
Wer spricht sich dafür aus? – Hierfür spricht sich nur eine Minderheit aus. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über das Wirksamwerden der Verord-
nung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei
Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten
als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds
verwendet werden (Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG) erlassen
wird und mit dem das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherkreditgesetz und
das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden
(1726 d.B.)
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