9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1659 d.B.): Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz) (1727 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1661 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (1728 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich sehe keinen Wunsch nach mündlicher Berichterstattung. Somit gehen wir in die Debatte ein.
Ich weise darauf hin, dass es nur fünf Redner gibt, danach folgt wieder eine Abstimmung, meine Damen und Herren!
Erster Redner: Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Themenblock geht es wieder einmal um die Hypo, um die HETA-Abwicklung. Herr Finanzminister, ich muss schon sagen, was Sie uns da mit diesem Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz vorlegen, ist schon abenteuerlich, das muss ich ehrlich sagen. Das ist eine Fortsetzung der Intransparenz, was die gesamte Abwicklung betrifft.
Schauen wir uns einmal an, was der Inhalt dieses Gesetzes ist: Kärnten soll zusätzlich zu den 1,2 Milliarden € noch 67 Millionen € zahlen. Wie begründet das der Bund? – Der Bund begründet das damit, dass er im Zuge der Verstaatlichung, nach der Verstaatlichung, Haftungen, entsprechende Bürgschaften übernommen hat und dass Abgabenforderungen bestehen. Dann sage ich jetzt: Okay, wenn diese Abgabenforderungen zu Recht bestehen würden, würde man das ja noch einsehen.
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