Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 88

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9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1659 d.B.): Bundes­gesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigen­den Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Ab­wicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz) (1727 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1661 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Waren­börsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investment­fonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsor­gegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Cont­rol-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfonds­gesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschau­gesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassen­gesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rech­nungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichts­gesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsge­setz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (1728 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zu den Punkten 8 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich sehe keinen Wunsch nach mündlicher Berichterstattung. Somit gehen wir in die De­batte ein.

Ich weise darauf hin, dass es nur fünf Redner gibt, danach folgt wieder eine Abstim­mung, meine Damen und Herren!

Erster Redner: Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.

 


12.29.56

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ge­schätzte Damen und Herren! Bei diesem Themenblock geht es wieder einmal um die Hypo, um die HETA-Abwicklung. Herr Finanzminister, ich muss schon sagen, was Sie uns da mit diesem Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz vorlegen, ist schon aben­teuerlich, das muss ich ehrlich sagen. Das ist eine Fortsetzung der Intransparenz, was die gesamte Abwicklung betrifft.

Schauen wir uns einmal an, was der Inhalt dieses Gesetzes ist: Kärnten soll zusätzlich zu den 1,2 Milliarden € noch 67 Millionen € zahlen. Wie begründet das der Bund? – Der Bund begründet das damit, dass er im Zuge der Verstaatlichung, nach der Verstaatlichung, Haftungen, entsprechende Bürgschaften übernommen hat und dass Abgabenforderun­gen bestehen. Dann sage ich jetzt: Okay, wenn diese Abgabenforderungen zu Recht be­stehen würden, würde man das ja noch einsehen.

 


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