Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 90

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Wertpapieraufsichtsgesetz einen besseren Anlegerschutz, mehr Transparenz und mehr Information für Anleger, auch Telefonaufzeichnungen bei Geschäften mit Anlegern, das betrifft also Wohlverhaltensregeln für Kreditinstitute, et cetera. Ich glaube, gerade im Sin­ne des Anlegerschutzes ist das eine ganz gute Sache.

Erfreulicherweise findet sich im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz ein Abgehen vom Kumulationsprinzip; Kumulationsprinzip bedeutet nichts anderes, als dass man für ein und dasselbe Vergehen mehrmals bestraft wird. Davon geht man ab, und die Verhän­gung einer einzigen Strafe ist dann auf das höchste Strafausmaß begrenzt, es wird nur ein einziges Verfahren geben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, das sollte ein erster Schritt zum gesamten Abgehen vom Kumulationsprin­zip in verschiedenen Bereichen des Verwaltungsstrafrechts sein, beispielsweise bei der Falscheinstufung von Gehältern bei mehreren Dienstnehmern oder bei mehreren Ver­gehen im Lohnverrechnungsbereich, die aber eigentlich ein Vergehen sein sollten. In diesen Bereichen gehört vom Kumulationsprinzip abgegangen. Das ist ein erster guter Schritt und wir hoffen, dass wir auch in anderen Bereichen künftig vom Kumulations­prinzip abgehen können, denn oft geht es um ein Vergehen, das nicht irgendwie be­absichtigt, nicht vorsätzlich ist. Dahin gehend gehört das Unternehmertum, gehören die Unternehmer gestärkt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


12.36.58

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Hypo Alpe-Adria und deren Abwicklung beschäftigt wieder einmal das Par­lament, diesmal in Form eines Bundesgesetzes, mit dem der Bund auf rund 1,7 Milliar­den € gegenüber dem Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ verzichtet und dafür 67 Millionen € Gegenleistung bekommt. Das ist natürlich kein gutes Geschäft, ins­besondere ist es kein gutes Geschäft für die Steuerzahler, und das nicht nur für die Ver­gangenheit und für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft.

Warum? – Weil diese Jahrhundertchance nicht genutzt wurde. Die Finanzgebarung in Kärnten war mit Haftungsübernahmen in Milliardenhöhe desaströs. Es ist immer nur am Rande erwähnt worden, sollte aber nicht vergessen werden, dass auch fast alle ande­ren Bundesländer für die Emissionen der Hypo Alpe-Adria mitgehaftet haben, im Jahr 2009 noch mit 10 Milliarden €. Das wäre die Chance gewesen, über die Finanzen, über das Geld in diesem Land endlich eine seit Jahrzehnten nicht umgesetzte Föderalismusreform anzustoßen! Weil man diese Chance eben nicht genutzt hat, ist natürlich genau das pas­siert, was zu erwarten war, nämlich gar nichts. Es sind keine Reformen umgesetzt wor­den, insbesondere zum Beispiel auch nicht ein Insolvenzrecht für Bundesländer.

Herr Finanzminister, im Konkreten haben wir Sie auch letzte Woche im Finanzaus­schuss gefragt, woraus sich denn die 1,7 Milliarden €, auf die der Bund verzichtet, ge­nau zusammensetzen. Es ist uns eine schriftliche Beantwortung versprochen worden, die wir bis dato nicht bekommen haben. Insofern ist es natürlich schon allein aus die­sem Grund unmöglich, angesichts der vorhandenen Intransparenz, die uns aber bei der Abwicklung der HETA immer schon begleitet hat, zuzustimmen.

Das Einzige, was wir wissen, ist, dass auch auf Haftungsentgelte für die sogenannte Phönix-Garantie verzichtet werden soll. Vielleicht erinnert sich noch jemand: Das ist je­ne Garantie gewesen, von der wir unter anderem auch im Untersuchungsausschuss fest­stellen mussten, dass der Bund für besonders schlechte Anteile des Hypo-Alpe-Adria-Portfolios eine Haftung übernommen hat und dementsprechend nicht ganz überraschend zum Handkuss kommt.

 


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