Ich habe aber noch einen Auftrag erhalten. Ich möchte den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (1661 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und mehrere Gesetze geändert werden, einbringen.
Der Antrag müsste eigentlich im Saal verteilt worden sein, weshalb ich ihn der Geschäftsordnung entsprechend nur in seinen Grundzügen erläutere. Erstens: Bei der Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes wird die Oesterreichische Nationalbank von der allgemeinen Meldepflicht ausgenommen. Zweitens: Beim Übernahmegesetz wird ein Schreibfehler berichtigt. Drittens: Im Versicherungsaufsichtsgesetz wird klargestellt, dass die unionsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung technischer Standards für die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und der durch die EU-Verordnung geregelten Anpassungsmechanismen für die Berechnung des Aktienrisikos unmittelbar anwendbar sind.
Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.44
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Knes soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Groiß, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (1661 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (1728 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die oben genannte Regierungsvorlage (1661 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1728 d.B.), wird wie folgt geändert:
A. Artikel 3 ( Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Z 7 lautet:
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