tizministeriums – die Insolvenzordnung für die Bundesländer, und was das Wichtigste ist – und da haben wir gerade ein Gesetz zur Novelle –, eine Änderung bei den Bank- und Wirtschaftsprüfern.
Auch die haben versagt. Es war nicht nur die staatliche Aufsicht logischerweise. Alle Jahre wird das ganze Zeug testiert, aber da ist nie etwas passiert. Wenn wir eine kürzere Rotation dieser Prüfer hätten, hätten wir zumindest die Chance, dass sich das verbessert. Was heißt das? Nicht alle zehn bis 24 Jahre, so wie Sie das Gesetz jetzt noch verwässert haben, soll die Wechselordnung angesiedelt sein, sondern alle sechs Jahre.
Deshalb gibt es abschließend folgenden Antrag der grünen Fraktion:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen zum Tagesordnungspunkt 10 – das ist ein ewiger Gesetzestitel, deshalb gehe ich, Herr Präsident, nur auf die monierten Änderungen ein.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„1. In Artikel 43 (Änderung des Unternehmensgesetzbuches) wird folgende Z 5a. eingefügt:
„5a. § 270a lautet:
‚§270a. Bei Gesellschaften im Sinne des § 189a Z 1 darf weder das erste Mandat eines bestimmten Abschlussprüfers noch dieses Mandat in Kombination mit erneuerten Mandaten die Höchstlaufzeit von sechs Jahren überschreiten.‘ “
2. In Artikel 43 wird in Z 6. nach der Zeichenfolge „§ 267b“ die Zeichenfolge „sowie §270a“ eingefügt.“
*****
Die Begründung habe ich vorhin vorgebracht und auch eingemahnt. Geben Sie sich einen Ruck, damit bei den Untersuchungen wenigstens irgendetwas herauskommt, denn es ist enttäuschend, was Rot und Schwarz für Konsequenzen ziehen, nämlich fast keine. Setzen, sofern Sie nicht ohnehin schon sitzen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
12.51
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage (1661 d.B.) Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anle-
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