Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 105

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Daher sollten die Verpflichteten bei der Anwendung der Sorgfaltspflichten zur Feststel­lung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer eine nähere Bestimmung der obers­ten Führungsebene einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vornehmen kön­nen. So sollte die oberste Führungsebene auf-grund der jeweiligen Funktionsbezeich­nung (bspw. Geschäftsleiter), näher eingrenzt werden können.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


13.05.34

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Immer dann, wenn Transparenz im Spiel ist, geht in Sachen Betrugsbekämp­fung, Steuerbetrugsbekämpfung und -vermeidung etwas weiter. All die Leaks, von Lux-Leaks über Panama-Leaks bis Bahamas-Leaks, haben das eindeutig belegt.

Heute geht es um ein Register, das wirtschaftliche Eigentümer ausweisen soll, aber ein wesentliches Element in diesem Register fehlt, nämlich der öffentliche Zugang zu die­sem Register, und Transparenz ist wirklich eine der zentralen Maßnahmen.

Herr Minister, da Sie sich in den letzten Tagen als Vorreiter in Sachen Steuerbetrugs­bekämpfung und Steuervermeidung hingestellt haben, muss ich Ihnen eines sagen: Ja, es ist einiges in Österreich passiert, das stimmt, aber immer nur auf Druck der Öffent­lichkeit – die erwähnten Leaks –, aber in Sachen Öffentlichkeit ist man in sehr vielen Fäl­len nicht weit genug gegangen. Das betrifft das sogenannte Country-by-Country-Repor­ting, das heißt die Meldung von Unternehmensdaten an die Finanzbehörden – Öffentlich­keit ausgeschlossen. Das betrifft aber auch die Sonderabsprachen, die sogenannten Tax Rulings, die zwischen Finanzbehörden auf der einen Seite und Großkonzernen auf der anderen Seite abgeschlossen wurden: Was fehlt, ist wiederum die Öffentlichkeit. Und beim Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ist es auch wieder die Öffentlich­keit, die fehlt. Die Öffentlichkeit hat nämlich keine Möglichkeit, in dieses Register hi­neinzuschauen, um zu sehen, welche wirtschaftlichen Eigentümer jeweils dahinterstehen.

Man hat eine Konstruktion gewählt, die so ausschaut, dass man sagt, es muss ein be­rechtigtes Interesse vorliegen. Das berechtigte Interesse ist aber so zu verstehen, dass nachgewiesen werden muss, dass bereits erfolgreiche Aktivitäten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen.

Herr Minister, restriktiver geht es nicht mehr! De facto ist damit die Öffentlichkeit aus­geschlossen, und dass man damit auch hinter jenen Entwurf der Richtlinie zurückge­fallen ist, den die Kommission nach Panama-Papers veröffentlicht hat, ist vermutlich wohl darauf zurückzuführen, dass heftig interveniert wurde. Da ist nämlich vorgesehen ge­wesen, dass Öffentlichkeit zugelassen wird. Nunmehr ist das – das haben Sie selbst im Ausschuss gesagt – im Ratsbeschluss nicht mehr vorgesehen.

Wir haben uns aber andere Regelungen angeschaut, nämlich die deutsche Regelung. Diese deutsche Regelung zeigt ganz eindeutig, dass man die vorliegende Richtlinie doch weiter gehender interpretieren kann und eine liberalere Fassung bezüglich Öffentlich­keit zulassen kann. Da hätte auch Österreich deutlich liberaler sein können. Im Übrigen sagt auch Tax Justice Network, dass es liberaler geht. Länder wie Großbritannien, die Niederlande und Dänemark gehen weiter.

Warum wenden Sie sich immer gegen die Transparenz? – Sie sagen, diese Daten könn­ten von der Öffentlichkeit fehlinterpretiert werden. Das sind lächerliche Argumente, Herr Finanzminister! Was Sie aber sehr wohl immer tun, ist, dass Sie immer wieder – das sagen die Steuerexperten in Brüssel – in entscheidenden Dingen blockieren und brem­sen.

 


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