Daher sollten die Verpflichteten bei der Anwendung der Sorgfaltspflichten zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer eine nähere Bestimmung der obersten Führungsebene einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vornehmen können. So sollte die oberste Führungsebene auf-grund der jeweiligen Funktionsbezeichnung (bspw. Geschäftsleiter), näher eingrenzt werden können.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.
13.05
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Immer dann, wenn Transparenz im Spiel ist, geht in Sachen Betrugsbekämpfung, Steuerbetrugsbekämpfung und -vermeidung etwas weiter. All die Leaks, von Lux-Leaks über Panama-Leaks bis Bahamas-Leaks, haben das eindeutig belegt.
Heute geht es um ein Register, das wirtschaftliche Eigentümer ausweisen soll, aber ein wesentliches Element in diesem Register fehlt, nämlich der öffentliche Zugang zu diesem Register, und Transparenz ist wirklich eine der zentralen Maßnahmen.
Herr Minister, da Sie sich in den letzten Tagen als Vorreiter in Sachen Steuerbetrugsbekämpfung und Steuervermeidung hingestellt haben, muss ich Ihnen eines sagen: Ja, es ist einiges in Österreich passiert, das stimmt, aber immer nur auf Druck der Öffentlichkeit – die erwähnten Leaks –, aber in Sachen Öffentlichkeit ist man in sehr vielen Fällen nicht weit genug gegangen. Das betrifft das sogenannte Country-by-Country-Reporting, das heißt die Meldung von Unternehmensdaten an die Finanzbehörden – Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das betrifft aber auch die Sonderabsprachen, die sogenannten Tax Rulings, die zwischen Finanzbehörden auf der einen Seite und Großkonzernen auf der anderen Seite abgeschlossen wurden: Was fehlt, ist wiederum die Öffentlichkeit. Und beim Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ist es auch wieder die Öffentlichkeit, die fehlt. Die Öffentlichkeit hat nämlich keine Möglichkeit, in dieses Register hineinzuschauen, um zu sehen, welche wirtschaftlichen Eigentümer jeweils dahinterstehen.
Man hat eine Konstruktion gewählt, die so ausschaut, dass man sagt, es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Das berechtigte Interesse ist aber so zu verstehen, dass nachgewiesen werden muss, dass bereits erfolgreiche Aktivitäten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen.
Herr Minister, restriktiver geht es nicht mehr! De facto ist damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, und dass man damit auch hinter jenen Entwurf der Richtlinie zurückgefallen ist, den die Kommission nach Panama-Papers veröffentlicht hat, ist vermutlich wohl darauf zurückzuführen, dass heftig interveniert wurde. Da ist nämlich vorgesehen gewesen, dass Öffentlichkeit zugelassen wird. Nunmehr ist das – das haben Sie selbst im Ausschuss gesagt – im Ratsbeschluss nicht mehr vorgesehen.
Wir haben uns aber andere Regelungen angeschaut, nämlich die deutsche Regelung. Diese deutsche Regelung zeigt ganz eindeutig, dass man die vorliegende Richtlinie doch weiter gehender interpretieren kann und eine liberalere Fassung bezüglich Öffentlichkeit zulassen kann. Da hätte auch Österreich deutlich liberaler sein können. Im Übrigen sagt auch Tax Justice Network, dass es liberaler geht. Länder wie Großbritannien, die Niederlande und Dänemark gehen weiter.
Warum wenden Sie sich immer gegen die Transparenz? – Sie sagen, diese Daten könnten von der Öffentlichkeit fehlinterpretiert werden. Das sind lächerliche Argumente, Herr Finanzminister! Was Sie aber sehr wohl immer tun, ist, dass Sie immer wieder – das sagen die Steuerexperten in Brüssel – in entscheidenden Dingen blockieren und bremsen.
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