Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 106

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Ich zitiere aus dem Handelsblatt: Irland gehört neben Malta und Österreich zu jenen Län­dern, die hinter den Kulissen regelmäßig Einspruch erheben, wenn die EU-Schlupflöcher in der Steuergesetzgebung geschlossen werden sollen. – Zitatende.

Von Vorreiterrolle, Herr Finanzminister, kann ich in Wirklichkeit nichts erkennen. Wa­rum geben Sie nicht Auskunft über die wirtschaftlichen Eigentümer? – Sie haben ein­mal im Ausschuss zu mir gesagt, Sie wollen die wirtschaftlichen Eigentümer vor mir schützen. – Das sind doch lächerliche Argumente! Andererseits haben Sie gesagt, es sei im österreichischen Firmenbuch hinsichtlich Privatstiftungen ohnehin alles so super­transparent. Das stimmt alles nicht, Herr Minister, da man über Zusatzurkunden alles verschleiern kann. Sie sind auch ein Minister, der versucht, zu verschleiern.

Daher bringe ich einen Entschließungsantrag betreffend die Umsetzung eines kon­kreten Aktionsplans für faire Beiträge von Konzernen ein.

Im Wesentlichen habe ich den Antrag erläutert: Ein zentrales Argument ist die Trans­parenz, ein weiteres Argument ist natürlich die Steuerharmonisierung, das heißt die Not­wendigkeit, dass Gewinne von Konzernen dort zu besteuern sind, wo sie erwirtschaftet werden. Das setzt a) eine Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlage im Un­ternehmensbereich und b) Mindeststeuersätze voraus.

Der Entschließungsantrag sollte Ihnen vorliegen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt. Er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Umsetzung eines konkreten Aktionsplans für faire Beiträge von Konzernen

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regierungs­vorlage (1660 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung ei­nes Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsord­nung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bun­desabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabga­benvergütungsgesetz geändert werden (1725 d.B.)

Begründung

1.000 Mrd Euro pro Jahr verlieren die EU-Mitgliedstaaten durch Steuervermeidung, be­trug und hinterziehung. Das entspricht etwa dem Dreifachen der gesamten österreichi­schen Wirtschaftsleistung. Dieses Geld fehlt in den Gesundheits-, Sozial-, und Bildungs­budgets und für die dringend notwendigen Investitionen für den Klimaschutz.

Multinationale Konzerne nutzen jede gesetzliche Lücke aus, um ihre Steuerleistung zu "minimieren". Die Gewinne werden in Niedrigststeuerländer verschoben und die Bemes­sungsgrundlagen verringert um die Steuerleistung so gering wie möglich zu halten. Die­ses schädliche Steuerdumping nach unten findet nicht nur in Übersee statt, sondern auch mitten in der EU. Bekannte Beispiele für die so genannte "aggressive Steuerplanung" sind multinationale Konzerne wie Google, Apple, Amazon, Ikea oder Starbucks.

 


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