te an Länder, die sich nicht einmal die Kredite der Afrikanischen Entwicklungsbank leisten können. Diese Institutionen finanzieren sich zum Teil aus Rückflüssen und zum Teil aus Wiederauffüllungen, weil ein Teil dieser Kredite eben Zuschüsse sind.
Es ist auch deswegen gutes Geld, weil abgesehen von den Zielen zwei wesentliche Effekte erwirkt werden. Und zwar ist das einerseits eine Bündelung von Mitteln. Um nur das Beispiel der IDA zu nennen: Die IDA wird in den nächsten drei Jahren einen Betrag von 75 Milliarden Dollar zur Verfügung haben, von dem 27 Milliarden von den Geberländern zur Verfügung gestellt werden und ein großer Teil aus Rückflüssen kommt. Zum ersten Mal wird auch die IDA eigene Anleihen begeben. Der zweite Punkt ist nicht nur ein Effekt der Bündelung, sondern zusätzlich der Hebelung von privatem Geld.
Der Beitrag Österreichs ist ziemlich signifikant: Unser Anteil am Afrikanischen Entwicklungsfonds beträgt 2,2 Prozent, unser Anteil an der Internationalen Entwicklungsorganisation 1,6 Prozent; also Österreich ist da gut aufgestellt. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als vorerst letzter Redner dieser Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf im Namen meiner Kollegin Fichtinger einleitend die ÖVP-Frauen des Bezirks Horn sehr herzlich im Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Wir debattieren unter diesem Tagesordnungspunkt Maßnahmen zur Vermeidung von Gewinnverschiebungen und des internationalen Steuerbetruges, und mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen, die wir heute hoffentlich beschließen werden, nur ein eigentlich relativ kleiner Teilaspekt eines Planes sind, den der Herr Bundesfinanzminister vor Kurzem vorgelegt hat.
Da geht es um weitreichende Maßnahmen, und ich bin manchmal erstaunt, wie unterschiedlich der gleiche Sachverhalt beurteilt wird. Was ist angedacht? Was ist bereits umgesetzt? – Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzen, Umsetzung Country-by-Country Reporting, automatischer Informationsaustausch, Taskforce Offshore, Aufstockung Großbetriebsprüfung, Spezialeinheit für Verrechnungspreise, Experteneinheit im BMF für multinationale Großkonzerne, und, und, und. Das ist ein weitreichendes Programm, das präsentiert worden ist, und ich persönlich bin sehr davon überzeugt, dass Österreich damit eine Vorreiterrolle im gesamten europäischen Raum übernommen hat.
Das ist sehr wichtig, weil es ein ganz wesentlicher Beitrag zur Steuergerechtigkeit ist. Wir haben eine sehr hohe Abgabenquote in Österreich, und es ist für die Menschen wichtig, zu erkennen, dass gerade im Bereich der internationalen Konzerne etwas getan wird.
Einen Aspekt, der mir persönlich sehr wichtig ist, möchte ich noch herausgreifen: Das Internet verändert unser Leben, gar keine Frage, Geschäftsprozesse, Konsumprozesse. Ein Mietwagen, ein Taxi wird mit einer Handy-App gebucht, Musik wird downgeloadet, Videos werden gestreamt und Hotels werden über Buchungsplattformen gebucht. Es ist oft so, dass das Dienstleistungen sind, die von internationalen Konzernen, die in Österreich keine Betriebsstätte haben, angeboten werden. Die zahlen dann sehr wohl Mehrwertsteuer, aber keine Gewinnsteuern. Mit diesem Ansatz der digitalen Betriebsstätte wird konkret überlegt, dass dort, wo die Wertschöpfung passiert, dort, wo die Umsätze gemacht werden, auch der Gewinn besteuert werden soll.
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