Wir müssen schon aufpassen, denn ich glaube, es ist nicht ungeschickt, Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu machen und nicht immer mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Wir haben in den letzten Jahren oft gehört, dass sowohl die EU als auch wir auf nationaler Ebene deutlich zur Überreglementierung neigen. – Man kann sich vor jedem Risiko zu Tode fürchten oder man kann es sinnvoll managen.
Meine Damen und Herren! Die Beispiele, die Abgeordneter Auer angeführt hat, nämlich bei kleinen Vereinen gleich die große Geldwäsche zu vermuten – ich glaube, da bedarf es einiger vernünftiger Regelungen, statt des ewigen Gold Platings doch eher den goldenen Mittelweg zu gehen. Wir müssen Grundsätze wie die Proportionalität einhalten – wie gesagt, nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wir brauchen eine gewisse Praxisbezogenheit und wir brauchen keine Überreglementierung, sondern Bürgernähe.
Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz bildet alles, was in der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehen ist, ab. Wir brauchen nicht noch päpstlicher zu sein als der Papst. Seien wir froh, dass es der Regierungskoalition zu dem Zeitpunkt auch gelungen ist, das Gesetz hier auf den Weg zu bringen, es hier ins Hohe Haus zu bringen, denn ansonsten hätte dem Staat Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren gedroht.
In diesem Sinne ist es wieder einmal ein Beispiel dafür, dass man konstruktiv gemeinsam am meisten zustande bringt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
13.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen! Ich möchte auch ein paar Worte über das IFI-Beitragsgesetz verlieren. Es handelt sich immerhin um ein Paket von insgesamt 560 Millionen €, das wir heute verabschieden.
Die Auszahlung an die internationalen Finanzinstitutionen erstreckt sich natürlich über mehrere Jahre, aber durch vorherige Gesetze und einige kleine, die noch beschlossen werden müssen, ergibt sich, dass Österreich vom Jahr 2017 bis inklusive 2020 insgesamt jährlich ziemlich genau 250 Millionen an diese internationalen Finanzinstitutionen auszahlen wird. Das ist ein gutes Gesetz, es hilft uns, das Ziel zu erreichen, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens im Sinne der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit auszugeben.
Dazu noch die drei anderen Säulen: Es wird oft von der bilateralen gesprochen; die bewegt sich in der Größenordnung von 100 Millionen € jährlich. Die zweite Säule bilden natürlich unsere Beiträge über den Europäischen Entwicklungsfonds, auch in der Größenordnung von etwa knapp über 100 Millionen €. Die dritte Säule bilden, ziemlich ungewollt und ungeplant, die Kosten der Asylbetreuung im Inland, die auch auf die ODA anrechenbar sind und im letzten Jahr fast eine halbe Milliarde Euro betrugen. Und die vierte, auch wesentliche Säule bilden die Beiträge an die IFIs. Diese sind damit ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
Es ist ein gutes Gesetz, weil diese internationalen Finanzinstitutionen Ziele verfolgen, die sich sehr stark mit den Zielen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit decken, nämlich unter anderem Armutsbekämpfung. Insbesondere die IDA, die International Development Association, die Organisation für Entwicklungszusammenarbeit – man nennt sie auch den Weltbankfonds für die Ärmsten –, vergibt im wesentlichen Kredite an die Ärmsten der Armen, und auch der Afrikanische Entwicklungsfonds vergibt Kredi-
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