Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit schon auch darauf hinweisen, was die Probleme der Zeit sind und wo man auch den ORF aufgrund der technischen Veränderungen sozusagen näher an seine Nutzer, an seine Hörer, an seine Seher bringen kann, denn manche gesetzliche Regelungen wurden getroffen, als bestimmte Entwicklungen noch nicht stattgefunden hatten. Eine dieser Entwicklungen ist der Markteintritt der sogenannten ersten iPad-Generation, der letztlich dazu geführt hat, dass man sich auch da eine gesetzliche Anpassung überlegen muss. Jetzt ist es ja so, dass faktisch nur normale TV-Sendungen online gestellt werden – „linear“ sagt man dazu in der Fachsprache –, und das übersetzt sich dann eben und ist on Demand online abrufbar.
Und jetzt ist es, glaube ich, wichtig, dass man auf dieses neue Verhalten der User – das sind nicht nur junge Menschen – stärker eingeht. Ein großer Teil der Österreicherinnen und Österreicher konsumiert heute ORF-Produkte über Online-Dienste. Und zu Recht muss man sich eigentlich jetzt überlegen, ob nicht der Versorgungsauftrag des ORF auch diese Bereiche insofern erfassen sollte, als der ORF im Online-Bereich eigenständigen Bewegtbild-Content anbieten kann – das wäre doch einmal ein Fortschritt! – und dass es für den ORF möglich sein soll, sein gesamtes Programm über Abrufdienste on Demand online anbieten zu können.
Ich finde, das wäre doch etwas, was man sich in der nächsten Gesetzgebungsperiode gleich weiter für die Zukunft überlegen sollte, dass hier Schritte zu setzen wären, die zeitgemäß sind, die dem ORF sozusagen die Möglichkeit bieten, das zu erfüllen, was die User und die Gebührenzahler und Gebührenzahlerinnen von ihm erwarten, nämlich dass er auf dem letzten Stand der Dinge – der Technik, aber auch der Möglichkeiten – ist; das Ganze natürlich auch in Übereinstimmung mit den Interessen der Konkurrenzmedien, sage ich gleich einmal dazu, damit nicht gleich der VÖZ und andere anrufen, und auch in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht. – Ich glaube, das soll man noch dazusagen.
Ansonsten: Wir werden dieser Initiative – Kollegin Jarmer, die sich da besonders eingebracht hat, wird sich dann, glaube ich, ohnehin noch zu Wort melden –, dass man hier versucht, diesen Schritt zu setzen, zustimmen. Damit ist dann auch die Repräsentativität des Publikumsrates letztendlich angehoben. Und ich denke, dass damit die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des ORF, in der gesamten Bevölkerung – eine Akzeptanz, die ja so hoch ist wie in kaum einem anderen europäischen Land – weiter abgesichert und weiter ausgebaut werden kann. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Jarmer.)
14.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.17
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube, niemand in Österreich wünscht sich das, was wir hier machen, nämlich eine Überreglementierung, weil der normale Hausverstand nicht beachtet wird.
Laut dem ORF-Gesetz ist der Bundeskanzler dazu verpflichtet, aus verschiedenen Gesellschaftsgruppen Leute in den Publikumsrat zu entsenden. Unter anderem hat er auch Vorschläge aus dem Bereich der behinderten Menschen einzuholen.
Was hat der Bundeskanzler gemacht? – Er hat seinen Chef der Volkshilfe dorthin entsandt, der natürlich nicht aus dem Bereich der behinderten Menschen kommt. Hätte er einen Behindertenvertreter entsandt, müssten wir heute gar nicht hier stehen und eine neue gesetzliche Regelung schaffen. (Abg. Brosz: Wen hat der Schüssel entsandt?)
Jetzt müssen wir eine gesetzliche Regelung machen, damit das Selbstverständlichste vom Selbstverständlichen auch noch festgeschrieben wird, nämlich dass ein Behinder-
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