Ich bin aber froh darüber, dass wir uns in dieser sehr trockenen Materie darauf einigen konnten, diese Vorgangsweise zu wählen, was uns aber nicht davon befreit, in aller Ruhe darüber zu reden – was Sie, Herr Kollege Vetter, angesprochen haben –, wie wir in Zukunft damit umgehen, damit die Verfassung eine gewisse Geschlossenheit, Lesbarkeit und Übersichtlichkeit hat. Da wäre ich jetzt gar nicht so weit weg von Ihnen. Wie dann eine Lösung ausschaut, muss man in aller Ruhe diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1762 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr die Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit.
Wiederum stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2213/A der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 120/2016, geändert wird (1763 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.13
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich weiß, Sie haben wieder Sehnsucht nach einer positiven ORF-Darstellung. Sie sind ja selbst Seher und Hörer. Aber heute geht es doch materiell um etwas anderes. Es geht darum, dass wir hier einen Schritt setzen in Bezug auf den Publikumsrat, in Bezug auf die Vertretung behinderter Menschen, damit sie die Möglichkeit haben, quasi sich selbst zu vertreten, und nicht immer andere Experten – aus Pflegeberufen oder von sonst wo – diese Vertretung übernehmen, sondern dass sie im Endeffekt selbst die besten Experten dafür sind.
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