Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 162

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rung des Arbeitsschutzes. Ich vermisse hier Initiativen, mit denen man auf die digitali­sierte Arbeitswelt verstärkt eingeht – Crowdworking, Cloudworking. Da ist das Thema Ar­beitsschutz ein großes Fragezeichen, das Sie dringend angehen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Aber nicht nur in diesen modernen Bereichen gibt es Lü­cken im Arbeitsschutz, sondern auch in klassischen Tätigkeitsfeldern. Und dazu habe ich einen Antrag eingebracht, der von Ihnen im Ausschuss abgelehnt wurde. Konkret geht es darum, dass bis heute eine Verordnung fehlt, die die Grenzwerte bezüglich der Handhabung von schweren Lasten definiert.

In § 72 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes wird vorgeschrieben, dass Sie, Herr Minister, eine solche Verordnung erlassen. Das Fehlen dieser Verordnung bedeutet ganz kon­kret, dass es keine Grenzwerte für das Heben schwerer Lasten gibt.

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gesagt, das Problem wird sozusagen dadurch bearbeitet, dass bei der individuellen Arbeitsplatzevaluierung darauf Rücksicht genom­men wird. Aber dazu muss ich sagen:

Erster Punkt: Wenn in einem Gesetz drinsteht, Sie haben eine Verordnung zu erlas-
sen, liegt es eigentlich nicht in Ihrem Ermessen, zu sagen: Wir brauchen die Verordnung nicht! – Dazu haben wir Gesetze.

Zweiter Punkt: Bei der Arbeitsplatzevaluierung wird der Arbeitsplatz evaluiert, und es geht eben nicht um die einzelne Person. Es gibt ja vielleicht drei oder vier Personen auf diesem Arbeitsplatz, und nicht alle haben dieselbe körperliche Fähigkeit zum He­ben schwerer Lasten. Das heißt, das Problem wird so nicht gelöst.

Abschließend möchte ich Sie einfach auf Folgendes hinweisen: Gut eine Million Be­schäftigte in Österreich hat regelmäßig mit schweren Lasten zu tun. Ein Drittel aller Kran­kenstandstage erfolgt aufgrund von Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparates. Und über 11 000 Arbeitsunfälle – 11 000! – passieren jährlich durch das Hantieren mit schweren Lasten. Da kann man nicht einfach sagen, wir haben das eh alles im Griff, wir brauchen die Verordnung nicht. Bitte widmen Sie sich diesem Problem doch ernst­hafter! (Beifall bei den Grünen.)

15.48


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


15.49.00

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Der beste Garant dafür, dass die Arbeitslosigkeit zurückgeht, ist ein steigendes Wirtschaftswachstum. Wir haben in den letzten Monaten wieder positive Signale, was das Wachstum anlangt, und daher ist die Arbeitslosigkeit in Österreich auch rückläufig, und das ist sehr positiv zu bewerten.

Dennoch stehen wir in einzelnen Bereichen vor großen Herausforderungen. Die Gene­ration der über 50-Jährigen ist ein solcher Bereich. Wir kennen das ja auch von unse­ren Sprechtagen, wo Menschen zu uns kommen, die uns ihr persönliches Schicksal mit­teilen, die mit über 50 Jahren den Job verloren haben, aus welchen Gründen auch im­mer, die 60, 70, 80 Bewerbungsschreiben hinter sich haben, zahlreiche Vorstellungsge­spräche, aber schlicht und einfach auf dem Arbeitsmarkt nicht unterkommen.

Deshalb sagen wir von der Volkspartei auch Ja zu dieser „Aktion 20.000“, die sicherlich Geld kostet, wir sind aber der Meinung, dass dieses Geld richtig investiert ist, denn es geht um ältere Menschen, die mindestens ein Jahr arbeitslos und über 50 Jahre alt sind und die de facto keine bis gar keine Chancen haben, am Arbeitsmarkt unterzukommen. Diesen Menschen wollen wir helfen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


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