Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 174

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Wenn ein Parkettleger in der Steiermark von 35 Arbeitern 27 teilzeitbeschäftigt hat, wenn ein Fliesenleger in Salzburg 18 Arbeiter hat und alle 18 teilzeitbeschäftigt sind und wenn ein Trockenbauer in Wien 20 Arbeiter hat und alle 20 teilzeitbeschäftigt sind, dann stimmt da etwas nicht.

Geschätzter Kollege von den NEOS, in anderen Dingen magst du recht haben, aber im Bereich Soziales und Sozialpolitik bist du weit entfernt von jeder Realität; das haben wir im Ausschuss gesehen. Da mag es auch noch so schön sein, dass du jetzt einen an­deren Antrag einbringst. Denn: Dieser dein Entschließungsantrag ist meiner Meinung nach ein Feigenblatt und nichts anderes, weil die Praxis eine andere ist.

Wenn ein Asphaltierer im Sommer bei 30 Grad neben dem Asphalt arbeiten muss, dann hat es dort nicht 30 Grad, sondern 50 bis 60 Grad. Da kann man keinen Schalter installieren und die Sonne zurückdrehen! Wenn im Winter ein Abbrucharbeiter bei Mi­nusgraden Abbruchtätigkeiten durchführt, gibt es auch keinen Schalter, mit dem man die Temperatur hinaufdrehen kann, damit es wärmer wird.

Diese Menschen brauchen eine Sonderregelung. Diese Menschen haben Sonderbe­stimmungen, und diese Sonderbestimmungen sind in der BUAK verankert. Für diese Sonderregelungen gibt es Bausozialpartner, die diese Menschen dementsprechend ver­treten und denen es nicht wurscht ist, ob sie die Pension erreichen oder nicht. Genau deshalb: Unterstützen Sie diesen Antrag! (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


16.34.12

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Wenn der wunde Punkt getroffen ist, dann wird es ein bisschen intensiver. Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping soll intensiviert werden, das ist richtig und das kann man auch so umsetzen, doch es kommen wieder Regelungen, die die heimi­schen Unternehmen belasten und die Bauwirtschaft in ihrer Konkurrenzfähigkeit schä­digen.

Diese Tendenz sieht man bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ver­schiedentlich. So kommt jetzt eine Sonderregelung für eine Altersteilzeit hinein, die an­ders als jene für alle anderen Arbeitnehmer ist. Es gibt ja schon ein Frühpensionie­rungsmodell namens Überbrückungsgeld ab einem Alter von 58,5 Jahren. Die Bauwirt­schaft hat sich auch erfolgreich aus dem Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer geschlichen. Das muss man schon auch einmal sagen.

Dazu kommt ein kompliziertes Verrechnungssystem mit der Kasse, das für die Betriebe sehr bürokratisch ist. Dinge müssen mehrfach gemeldet werden – an die GKK und an die BUAK –, da könnte man einiges vereinfachen, und auch dazu steht heute ein An­trag zur Abstimmung.

Natürlich kann man das gut finden, wenn diese Kasse so viele Sonderleistungen hat, aber man muss auch überlegen, ob es nicht Alternativen dazu gibt, denn diese Sonder­leistungen muss auch jemand bezahlen. Die Sonderleistungen der BUAK verteuern das Bauen, zum Beispiel für die öffentliche Hand als Einkäuferin von Bauleistungen, aber na­türlich auch für jeden, der ein Eigenheim baut und für den deswegen dann im Endeffekt der Wohnbau teurer wird. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.)

Selbstverständlich ist Arbeit am Bau besonders hart. Selbstverständlich ist das ein Be­ruf, den man in vielen Fällen nicht ein Leben lang ausüben kann. Die Lösung dafür kann es aber nicht sein, dass man den Menschen sagt, sie sollen irgendwann zwischen 50 und 55 vom Arbeitsmarkt verschwinden, nämlich bis man sie sich körperlich hat kaputt­arbeiten lassen und sie mit einer wesentlich niedrigeren Lebenserwartung vom Arbeits-


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