Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 229

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wird in Zukunft ausschließlich nur mehr dann vorliegen, wenn ein freies Gewerbe aus­geübt wird und der Gewerbetreibende nicht einmal über eine Gewerbelizenz verfügt.

Zu Z 3, 4, 7 und 8:

Folgende Gewerbe werden freie Gewerbe: Arbeitsvermittlung (Entfall des § 94 Z 1) und Erzeugung von kosmetischen Artikeln (Entfall des § 94 Z 17). Die besonderen Vorschrif­ten für das Gewerbe der Arbeitsvermittlung werden grundsätzlich beibehalten, werden allerdings systematisch konsequent als neuer § 151a GewO 1994 in den Bereich der Vor­schriften für freie Gewerbe transferiert.

Die Zusammenführung der bisherigen Z 12 mit der bisherigen Z 44 und die Zusam­menführung der bisherigen Z 53 mit den bisherigen Z 57 und Z 60 dient einer themati­schen Zusammenfassung relgementierter Gewerbe; die bisherige Zusammensetzung zu verbundenen Gewerben bleibt unberührt.

Die in den §§ 150 Abs. 17, 373a Abs. 5 und 379 Abs. 7 vorgesehenen Änderungen dienen der redaktionellen Anpassung an die Änderungen im § 94.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


18.19.14

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kolle­gen! Wenn wir von einer Reform der Gewerbeordnung sprechen, dann reden wir – dies zur Erinnerung – von 160 Jahre alten Bestimmungen, und man muss auch ganz realis­tisch sein: Wenn Rot und Schwarz, die das Ganze über Jahrzehnte aufgebaut und in einen Gesetzestext von 186 Seiten gegossen haben, das jetzt reformieren und wir das heute teilweise sogar mit einer Zweidrittelmehrheit mit unserer Zustimmung beschließen, dann ist keine große Reform dahinter. So ehrlich muss man sein.

Die Reise geht aber in die richtige Richtung: Eine Lizenz sozusagen für alle freien Ge­werbe, wo man dann die Gewerbeberechtigungen einträgt und gleich wie bisher an die Wirtschaftskammer zahlt – das war ja dann anscheinend sozusagen der Kompromiss –, das ist zumindest ein Schritt, weil wir durch die 30-Prozent-Regelung für Nebentätigkei­ten einfach die Unternehmerinnen und Unternehmer ein wenig entkriminalisieren – es ist dann nur noch ein Meldevergehen und wird nicht mehr so geahndet wie Schwarzar­beit. Es geht also in die richtige Richtung, es ist aber aus unserer Sicht nach wie vor zu wenig. Kollege Kassegger hat das ja auch gesagt – nur stimmt er halt, obwohl es in die richtige Richtung geht, aus einem Justamentstandpunkt der FPÖ heraus dagegen. (Abg. Kassegger: Nicht justament!) So weit gehen wir Grüne nicht, deswegen sind wir bei die­ser Änderung auch dabei. (Abg. Kassegger: Wer sich bald einmal mit was zufrieden gibt, wird nie weiterkommen!)

Von 80 auf 75 regulierte Gewerbe reduziert, das heißt, wie auch schon angemerkt wur­de: Drei sind zusammengelegt, zwei sind wirklich freigegeben. Da haben wir ein kleine Moderatorenrolle übernommen, indem wir eine Liste nach sachlichen Kriterien erstellt haben, und die Schnittmenge zwischen Rot und Schwarz wurde dann herausgefunden. Das ist jetzt eben die Freigabe von Arbeitsvermittlung und die Produktion von Kosme­tik.

Soll uns recht sein, es geht in die richtige Richtung. Wir hätten allerdings wesentlich mehr gefordert, und deswegen haben wir auch mit dem Kollegen Strolz einen gemein­samen Antrag von Grünen und NEOS verfasst, der die Freigabe von 15 der 80 regu­lierten Gewerbe vorsieht.

Die teilregulierten Gewerbe – das muss man noch einmal anmerken – betreffen nur et­wa 1 Prozent der Gewerbescheine. Es ist schön und nett, wenn man diese Kategorie


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