wird in Zukunft ausschließlich nur mehr dann vorliegen, wenn ein freies Gewerbe ausgeübt wird und der Gewerbetreibende nicht einmal über eine Gewerbelizenz verfügt.
Zu Z 3, 4, 7 und 8:
Folgende Gewerbe werden freie Gewerbe: Arbeitsvermittlung (Entfall des § 94 Z 1) und Erzeugung von kosmetischen Artikeln (Entfall des § 94 Z 17). Die besonderen Vorschriften für das Gewerbe der Arbeitsvermittlung werden grundsätzlich beibehalten, werden allerdings systematisch konsequent als neuer § 151a GewO 1994 in den Bereich der Vorschriften für freie Gewerbe transferiert.
Die Zusammenführung der bisherigen Z 12 mit der bisherigen Z 44 und die Zusammenführung der bisherigen Z 53 mit den bisherigen Z 57 und Z 60 dient einer thematischen Zusammenfassung relgementierter Gewerbe; die bisherige Zusammensetzung zu verbundenen Gewerben bleibt unberührt.
Die in den §§ 150 Abs. 17, 373a Abs. 5 und 379 Abs. 7 vorgesehenen Änderungen dienen der redaktionellen Anpassung an die Änderungen im § 94.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.
18.19
Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Wenn wir von einer Reform der Gewerbeordnung sprechen, dann reden wir – dies zur Erinnerung – von 160 Jahre alten Bestimmungen, und man muss auch ganz realistisch sein: Wenn Rot und Schwarz, die das Ganze über Jahrzehnte aufgebaut und in einen Gesetzestext von 186 Seiten gegossen haben, das jetzt reformieren und wir das heute teilweise sogar mit einer Zweidrittelmehrheit mit unserer Zustimmung beschließen, dann ist keine große Reform dahinter. So ehrlich muss man sein.
Die Reise geht aber in die richtige Richtung: Eine Lizenz sozusagen für alle freien Gewerbe, wo man dann die Gewerbeberechtigungen einträgt und gleich wie bisher an die Wirtschaftskammer zahlt – das war ja dann anscheinend sozusagen der Kompromiss –, das ist zumindest ein Schritt, weil wir durch die 30-Prozent-Regelung für Nebentätigkeiten einfach die Unternehmerinnen und Unternehmer ein wenig entkriminalisieren – es ist dann nur noch ein Meldevergehen und wird nicht mehr so geahndet wie Schwarzarbeit. Es geht also in die richtige Richtung, es ist aber aus unserer Sicht nach wie vor zu wenig. Kollege Kassegger hat das ja auch gesagt – nur stimmt er halt, obwohl es in die richtige Richtung geht, aus einem Justamentstandpunkt der FPÖ heraus dagegen. (Abg. Kassegger: Nicht justament!) So weit gehen wir Grüne nicht, deswegen sind wir bei dieser Änderung auch dabei. (Abg. Kassegger: Wer sich bald einmal mit was zufrieden gibt, wird nie weiterkommen!)
Von 80 auf 75 regulierte Gewerbe reduziert, das heißt, wie auch schon angemerkt wurde: Drei sind zusammengelegt, zwei sind wirklich freigegeben. Da haben wir ein kleine Moderatorenrolle übernommen, indem wir eine Liste nach sachlichen Kriterien erstellt haben, und die Schnittmenge zwischen Rot und Schwarz wurde dann herausgefunden. Das ist jetzt eben die Freigabe von Arbeitsvermittlung und die Produktion von Kosmetik.
Soll uns recht sein, es geht in die richtige Richtung. Wir hätten allerdings wesentlich mehr gefordert, und deswegen haben wir auch mit dem Kollegen Strolz einen gemeinsamen Antrag von Grünen und NEOS verfasst, der die Freigabe von 15 der 80 regulierten Gewerbe vorsieht.
Die teilregulierten Gewerbe – das muss man noch einmal anmerken – betreffen nur etwa 1 Prozent der Gewerbescheine. Es ist schön und nett, wenn man diese Kategorie
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite