Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 230

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Teilregulierten kübelt, es betrifft halt nur ein Prozent. Auch das ist halt nur ein klei­ner Schritt in die richtige Richtung.

So, jetzt haben wir diese Liste. Wir haben ganz nüchtern Sachkriterien angewandt, wie etwa Einfluss auf die Umwelt, Einfluss auf Vermögen, Leib und Leben – einfach Sach­kriterien. Das war das Wesentliche und das war auch das Tolle in den Gesprächen zwi­schen Rot und Schwarz: dass ich mit meinem Excel-File gekommen bin, da standen Kriterien drinnen, ich hatte kein Einzelinteresse zu vertreten, wir suchten einfach das, was machbar ist.

Ich glaube, es ist wesentlich mehr machbar, deswegen möchte ich hier auch noch ei­nen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen. Ich werde Ihnen jetzt nicht alle 15 Gewerbe vorlesen, das würde zu weit führen, aber die Liste ist nach Sachkriterien erstellt. Der Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Köchl, Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Schellhorn, Steinbichler, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rah­menbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1475 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Wirt­schaft und Industrie, 1752 d.B. vom 22.6.2017 wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 13. wird folgende Z 13a. eingefügt:

‚13a. In § 94 entfallen die Ziffern 1, 8, 12, 15, 17, 21, 23, 27, 29, 44, 52, 56, 57, 60 und 73.‘“

*****

Das war jetzt – zugegeben – sehr technisch, aber das sind eben bestimmte Gewerbe, die aus unserer Sicht freigegeben werden können, wie zum Beispiel die Arbeitsvermitt­lung oder etwa auch Fremdenführer – was durchaus umstritten ist, aber Sinn und Zweck erfüllt, wenn man nicht mehr die Unterschiede zwischen Reiseleiter und Fremdenführer macht, denn da kommen absurde Situationen zustande.

Wir haben uns auch ein wenig an Deutschland orientiert, aber nicht alles aus Deutsch­land übernommen, denn man soll ja das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Deutsch­land hat 41 regulierte Gewerbe und wir haben hinkünftig 75. Es ist irgendwo eine ty­pisch österreichische Lösung, das möchte ich nicht verhehlen. Ich glaube trotzdem, dass es ein Beschäftigungspotenzial von etwa 8 000 Beschäftigten hat, wenn man die Gewer­beordnung gemäß diesem Antrag von Grünen und NEOS entsprechend entrümpelt. Da­her ersuche ich auch um die Aufmerksamkeit und die Zustimmung dafür. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl eingebrachte Abände­rungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite