Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 249

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betroffen waren davon Kleinbetriebe, etwa Wirtshäuser, sowie insbesondere Betriebe aus dem ländlichen Raum. Dabei schienen die kolportierten Mehreinnahmen durch die eingeführte Registrierkassenpflicht nicht realistisch zu sein. In diesem Zusammenhang sprach insbesondere der Schwarzgeld-Experte Friedrich Schneider der Universität Linz von einer „kühnen Annahme“ (http://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/12781592-91/experte-registrierkassenpflicht-bringt-2016-nur-200-millionen.csp (12.05.2017)). Laut seinen Berechnungen lagen die Steuermehreinnahmen weit unter dieser Annah­me, nämlich bei 100 bis 120 Millionen Euro im Jahr 2016. Für 2017 bzw. 2018 prognos­tizierte er 180 bis 200 (2017) bzw. 300 bis 400 (2018) Millionen Euro. Diese Unter­schiede (Differenz von mehr als 50 %) kann wohl durch das seitens des Finanzminis­teriums (http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Registrierkassen-brachten-nur-
300-Millionen-Euro;art15,2558342 (12.05.2017)) vorgebrachte „Rumpfjahr“ bzw. durch den neuen Manipulationsschutz, der erst mit Beginn des zweiten Quartals 2017 gilt, kaum begründet werden. Auch ist der Seite 3 der Vorlage hinsichtlich des vorläufigem Gebarungserfolgs 2016 (https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BA/BA_00130/
imfname_626454.pdf (16.05.2017)) zu entnehmen, dass „die Gegenfinanzierungsmaß­nahmen . zeitlich verzögert und nicht im vollen Ausmaß gegriffen“ haben. „Die Einzah­lungen aus der Mehrwertsteuer blieben um 1.144,3 Mio. Euro unter dem veranschlag­ten Wert“. Hier ist jedenfalls zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand in Relation zu den Einnahmen steht, denn diese Art der Überregulierung führt unweigerlich zu einer Standort- und Investitionsvernichtung in Österreich. Jegliche Mehrausgaben können nicht mehr für sinnvolle Neuinvestitionen eingesetzt werden. Es sind aber gerade diese Neu­investitionen unserer UnternehmerInnen, durch die die Arbeitsplätze am Wirtschafts­standort Österreich geschaffen werden und durch die sie sich auch künftig sichern las­sen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Regis­trierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vorsieht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


18.50.56

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kolleginnen und Kollegen! Leo Steinbichler, herzlichen Dank für deinen Appell hinsichtlich der Lehrlingsausbildung. Ich kann dir nur gratulieren, dass du im Bezirk Vöck­labruck wohnst, denn wir haben im letzten Jahr wieder für eine Steigerung bei den Lehr­lingen gesorgt, ihre Zahl ist nämlich um 8 Prozent gestiegen, und wir werden das auch heuer wieder tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir im Hohen Haus über Aus- und Weiterbildung reden, dann fordern immer alle Fraktionen mehr Bildung für alle, und am besten von der Wiege bis zur Bahre. Ja, Aus- und Weiterbildung ist nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, sondern vor allem auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, denn deren Qualifikation schützt die Konsumenten, schützt aber auch die Unternehmer selbst. Wir wissen, Unternehmer


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