betroffen waren davon Kleinbetriebe, etwa
Wirtshäuser, sowie insbesondere Betriebe aus dem ländlichen Raum.
Dabei schienen die kolportierten Mehreinnahmen durch die eingeführte
Registrierkassenpflicht nicht realistisch zu sein. In diesem Zusammenhang sprach
insbesondere der Schwarzgeld-Experte Friedrich Schneider der Universität
Linz von einer „kühnen Annahme“ (http://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/12781592-91/experte-registrierkassenpflicht-bringt-2016-nur-200-millionen.csp
(12.05.2017)). Laut seinen Berechnungen lagen die Steuermehreinnahmen weit
unter dieser Annahme, nämlich bei
100 bis 120 Millionen Euro im Jahr 2016. Für 2017 bzw. 2018 prognostizierte
er 180 bis 200 (2017) bzw. 300 bis 400 (2018) Millionen Euro. Diese Unterschiede
(Differenz von mehr als 50 %) kann wohl durch das seitens des Finanzministeriums
(http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Registrierkassen-brachten-nur-
300-Millionen-Euro;art15,2558342 (12.05.2017)) vorgebrachte
„Rumpfjahr“ bzw. durch den neuen Manipulationsschutz, der erst mit
Beginn des zweiten Quartals 2017 gilt, kaum begründet werden. Auch ist der
Seite 3 der Vorlage hinsichtlich des vorläufigem Gebarungserfolgs 2016 (https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BA/BA_00130/
imfname_626454.pdf (16.05.2017)) zu entnehmen, dass „die
Gegenfinanzierungsmaßnahmen . zeitlich verzögert und nicht im
vollen Ausmaß gegriffen“ haben. „Die Einzahlungen aus
der Mehrwertsteuer blieben um 1.144,3 Mio. Euro unter dem veranschlagten
Wert“. Hier ist jedenfalls zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand in
Relation zu den Einnahmen steht, denn diese Art der Überregulierung
führt unweigerlich zu einer Standort-
und Investitionsvernichtung in Österreich. Jegliche Mehrausgaben
können nicht mehr für sinnvolle Neuinvestitionen eingesetzt
werden. Es sind aber gerade diese Neuinvestitionen unserer
UnternehmerInnen, durch die die Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort
Österreich geschaffen werden und durch die sie sich auch künftig
sichern lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Registrierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vorsieht.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.
18.50
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Leo Steinbichler, herzlichen Dank für deinen Appell hinsichtlich der Lehrlingsausbildung. Ich kann dir nur gratulieren, dass du im Bezirk Vöcklabruck wohnst, denn wir haben im letzten Jahr wieder für eine Steigerung bei den Lehrlingen gesorgt, ihre Zahl ist nämlich um 8 Prozent gestiegen, und wir werden das auch heuer wieder tun. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir im Hohen Haus über Aus- und Weiterbildung reden, dann fordern immer alle Fraktionen mehr Bildung für alle, und am besten von der Wiege bis zur Bahre. Ja, Aus- und Weiterbildung ist nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, sondern vor allem auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, denn deren Qualifikation schützt die Konsumenten, schützt aber auch die Unternehmer selbst. Wir wissen, Unternehmer
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