Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 248

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 „Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Regelungsflut in Öster­reich dahingehend dezimiert wird, dass für jede neue Regulierung zwei alte Regulie­rungen aufgehoben werden.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassen­pflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 35 „Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Ge­werbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rah­menbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.)“

Der Präambel des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2017/2018 ist zu ent­nehmen, dass die Bundesregierung „.. unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen ..“ und „.. die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen ..“ (http://archiv.bundeskanzIeramt.at/
DocView.axd?CobId=65201 (11.05.2017)) will. Darüber hinaus soll „auch der ländliche Raum . nachhaltig gestärkt werden.“ (http://archiv.bundeskanzeramt.at/DocView.axd?
CobId=65201 (11.05.2017)) In Hinblick darauf werden „Unterstützungsprojekte“ (http://
archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 5 (11.05.2017)) wie u.a. Investitionsförderungen und eine Neuregelung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei Mi­krounternehmen (DipI.-VoIkswirtin Juliane Gude in Ergebnisse der Umsatzsteuersta­tistik (Voranmeldungen) 2011, Seite 725, „In Anlehnung an eine Definition der Europäi­schen Union werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro als Mi­krounternehmen (oder Kleinstunternehmen).. bezeichnet“. Das Regierungsprogramm sieht auf Seite 5 den erhöhten AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für alle Betriebe bis 10 vor.) genannt, weiters soll erstmals „.. ein Masterplan für die Zukunft des ländli­chen Raumes ..“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?Cobld=65201, Seite 22 (11.05.2017)) erarbeitet werden.

Von einer Unterstützung, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe, kann aber gerade in Zusammenhang mit der Reform der Gewerbeordnung 1994 sowie der Registrierkas­senpflicht nicht gesprochen werden. Die Gewerbeordnung gehört grundlegend entrüm­pelt und modernisiert (Vgl. dazu https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_
OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017)). Auch der österreichische Rechtsanwaltskammertag spricht in Bezug da­rauf zu Recht von einem „Reförmchen“ (Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/
VHG/XXV/SNME/SNME_08412/imfname_577356.pdf.). ÖWB-Vizepräsidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete darüber hinaus zurecht bereits im Jahr 2015 durch die Einfüh­rung der Registrierkassenpflicht einen „Bürokratie-Overkill“ (http://www.wienerzeitung.at/
nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html (11.05.2017)).

In der Vergangenheit häuften sich vermehrt Berichte über Betriebe, die der Einführung dieser neuen Bürokratiehürde namens Registrierkassenpflicht den Rücken kehrten und sich kurzerhand entschlossen, ihre unternehmerische Tätigkeit einzustellen. Besonders


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