Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Regelungsflut in Österreich dahingehend dezimiert wird, dass für jede neue Regulierung zwei alte Regulierungen aufgehoben werden.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 35 „Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.)“
Der Präambel des Regierungsprogramms der
Bundesregierung 2017/2018 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung
„.. unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen ..“ und „..
die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen ..“ (http://archiv.bundeskanzIeramt.at/
DocView.axd?CobId=65201 (11.05.2017)) will. Darüber hinaus soll
„auch der ländliche Raum . nachhaltig gestärkt werden.“ (http://archiv.bundeskanzeramt.at/DocView.axd?
CobId=65201 (11.05.2017)) In Hinblick darauf werden
„Unterstützungsprojekte“ (http://
archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 5 (11.05.2017)) wie
u.a. Investitionsförderungen und eine
Neuregelung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei Mikrounternehmen (DipI.-VoIkswirtin Juliane Gude in Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik
(Voranmeldungen) 2011, Seite 725, „In Anlehnung an eine Definition der
Europäischen Union werden
Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro als Mikrounternehmen
(oder Kleinstunternehmen).. bezeichnet“. Das Regierungsprogramm sieht auf
Seite 5 den erhöhten AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für alle
Betriebe bis 10 vor.) genannt, weiters soll erstmals „.. ein Masterplan
für die Zukunft des ländlichen
Raumes ..“ (http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?Cobld=65201,
Seite 22 (11.05.2017)) erarbeitet werden.
Von einer Unterstützung, insbesondere der Klein- und
Mittelbetriebe, kann aber gerade in Zusammenhang mit der Reform der
Gewerbeordnung 1994 sowie der Registrierkassenpflicht nicht gesprochen
werden. Die Gewerbeordnung gehört grundlegend entrümpelt und modernisiert (Vgl. dazu
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_
OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo
(12.05.2017)). Auch der österreichische Rechtsanwaltskammertag spricht in
Bezug darauf zu Recht von einem „Reförmchen“ (Vgl. dazu
https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/
VHG/XXV/SNME/SNME_08412/imfname_577356.pdf.). ÖWB-Vizepräsidentin
Bettina Lorentschitsch fürchtete darüber hinaus zurecht bereits im
Jahr 2015 durch die Einführung der
Registrierkassenpflicht einen „Bürokratie-Overkill“
(http://www.wienerzeitung.at/
nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html
(11.05.2017)).
In der Vergangenheit häuften sich vermehrt Berichte über Betriebe, die der Einführung dieser neuen Bürokratiehürde namens Registrierkassenpflicht den Rücken kehrten und sich kurzerhand entschlossen, ihre unternehmerische Tätigkeit einzustellen. Besonders
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