Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 247

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gistrierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 
je Betrieb vorsieht.“

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Ich bitte um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.50


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Steinbichler eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One in-Two out – Wirksamer Kampf gegen die Bürokratie“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 35 „Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Ge­werbeordnung 1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftli-
che Rahmenbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe und Nachbarn (1752 d.B.)“

Dem Regierungsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 lässt sich entnehmen, dass sich die Bundesregierung „.. zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unter­nehmen von bürokratischen Lasten“ bekennt und „zu diesem Zweck . ein Grundsatzge­setz erlassen ..“ wird, „.. das diesen Zielen Rechnung trägt.“ (http://archiv.bundeskanz­teramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 31 (12.05.2017)) Dazu soll z.B. „.. nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben ..“ werden, wenn „.. eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt ..“ wird. (http://archiv.bundeskanzleramt.at/
DocView.axd?Cobld=65201, Seite 31 (12.05.2017)) Diese One in-One out-Regel ist ein guter Anfang, aber noch lange nicht genug, um die herrschende Bürokratie nachhaltig zu bekämpfen.

Die österreichischen BürgerInnen sowie Unternehmen finden bürokratische Hürden als äußerst belastend. Transparenz, Rechtssicherheit, beschleunigte Verfahrensabläufe jeg­licher Art oder die Vereinfachung im Antragswesen sind nur einige wenige Beispiele, die als geeignete Mittel gegen das gegenwärtige Regelungswirrwarr angeführt werden können. Es sind unzählige Änderungen notwendig, um den Wirtschaftsstandort Öster­reich und den freien Unternehmer zu stärken. Bezugnehmend auf die Gewerbeord­nung ist eine Entrümpelung und eine gesamthafte Modernisierung (Vgl. dazu https://
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_OTS0169/stronachlugar-gewerbeord­nung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017)) erforderlich und nicht nur ein „Reförmchen“ (Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/
SNME_08412/imfname_577356.pdf), wie bereits der österreichische Rechtsanwalts­kammertag in Bezug auf den entsprechenden Ministerialentwurf ins Treffen führte. Selbst ÖWB-Vizepräsidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete bereits im Jahr 2015 einen „Bürokratie-Overkill“ (http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/
740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html (11.05.2017)), als die Registrierkassenpflicht thematisiert wurde. Es versteht sich fast von selbst, dass etwa Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und die Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen unumgänglich sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 


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