gistrierkassenpflicht
die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000
je Betrieb vorsieht.“
*****
Ich bitte um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.50
Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Steinbichler eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One in-Two out – Wirksamer Kampf gegen die Bürokratie“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 35 „Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die
Regierungsvorlage (1475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung
1994 geändert wird sowie über den Antrag 1723/A(E) der Abgeordneten
MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Anpassung der
Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftli-
che Rahmenbedingungen – Rechtssicherheit für Gastgewerbebetriebe
und Nachbarn (1752 d.B.)“
Dem Regierungsprogramm
der Bundesregierung 2017/2018 lässt sich entnehmen, dass sich die
Bundesregierung „.. zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und
Unternehmen von bürokratischen Lasten“ bekennt und „zu
diesem Zweck . ein Grundsatzgesetz erlassen ..“ wird, „.. das
diesen Zielen Rechnung trägt.“ (http://archiv.bundeskanzteramt.at/DocView.axd?CobId=65201,
Seite 31 (12.05.2017)) Dazu soll z.B. „.. nach Möglichkeit eine alte
Regulierung oder Förderung aufgehoben ..“ werden, wenn „..
eine neue Regulierung oder Förderung
eingeführt ..“ wird. (http://archiv.bundeskanzleramt.at/
DocView.axd?Cobld=65201, Seite 31
(12.05.2017)) Diese One in-One out-Regel ist ein guter Anfang, aber noch
lange nicht genug, um die herrschende Bürokratie nachhaltig zu
bekämpfen.
Die österreichischen BürgerInnen sowie
Unternehmen finden bürokratische Hürden als äußerst belastend. Transparenz, Rechtssicherheit,
beschleunigte Verfahrensabläufe jeglicher Art oder die
Vereinfachung im Antragswesen sind nur einige wenige Beispiele, die als
geeignete Mittel gegen das gegenwärtige Regelungswirrwarr angeführt
werden können. Es sind unzählige Änderungen notwendig, um den
Wirtschaftsstandort Österreich und den freien Unternehmer zu
stärken. Bezugnehmend auf die Gewerbeordnung ist eine
Entrümpelung und eine gesamthafte Modernisierung (Vgl. dazu https://
www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo
(12.05.2017)) erforderlich und nicht nur ein
„Reförmchen“ (Vgl. dazu
https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/
SNME_08412/imfname_577356.pdf), wie bereits der österreichische
Rechtsanwaltskammertag in Bezug auf den entsprechenden Ministerialentwurf
ins Treffen führte. Selbst
ÖWB-Vizepräsidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete bereits im
Jahr 2015 einen „Bürokratie-Overkill“ (http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/
740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html
(11.05.2017)), als die
Registrierkassenpflicht thematisiert wurde. Es versteht sich fast von
selbst, dass etwa Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und die Harmonisierung
von Gesetzesbestimmungen unumgänglich sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
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