programmen zu intensivieren, sowie den Zugang zu Erstausbildung und Nachqualifizierung zu verbessern.“
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Meine Damen und Herren! So wären unserer Meinung nach die 2 Milliarden € zielgerichtet zu investieren, einzusetzen, aber das, was Sie hier vorlegen, dieses Wahlgeschenk, dem können wir leider nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
19.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend Zielorientierung und wirkungsorientierter Mitteleinsatz statt Drehtüreffekte und Förderung unsicherer Kurzzeitjobs durch den Beschäftigungsbonus
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage 1620 d.B.: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (1755 d.b.)
Begründung
Der so genannte Beschäftigungsbonus wurde im Jänner 2017 als großes Arbeitsmarktprogramm, das auch der Wirtschaft etwas bringen soll, angekündigt. Die Grundidee des Beschäftigungsbonus besteht darin, dass Betriebe, die neue Jobs schaffen, 50% der Lohnnebenkosten im Folgejahr rückerstattet bekommen. Die vorgesehenen zwei Milliarden Euro sind ein enorm großes Fördervolumen. Der hohe Mitteleinsatz und diese Form der Ausgestaltung werfen zwangsläufig die Frage auf, ob eine stärkere Zielorientierung eine optimalere Wirkung erzeugen kann? Diese Frage ist eindeutig und zweifelsohne mit ja zu beantworten.
Die Debatte um den sogenannten „Beschäftigungsbonus“ kreist seit der öffentlichwirksamen Bejubelung des Projekts vor allem um die Frage(n),
was genau „neue“ Arbeitsplätze sein sollen und wie sie vom Fördergeber „erkannt“ bzw. definiert werden sollen,
welche Beschäftigungsverhältnisse überhaupt förderungswürdig sind und ob unsichere Kurzzeitjobs den Mitteleinsatz rechtfertigen,
und schließlich, welche Mindesterfordernisse derartige Jobs hinsichtlich der Lohnhöhe, der Arbeitszeiten oder des arbeitsrechtlichen Schutzes mit Steuermitteln geförderte Jobs erfüllen sollen.
Bei Beschlusslage im Wirtschaftsausschus lag die Förderrichtlinie des Austria Wirtschaftsservices (AWS) noch nicht vor. Aber die bereits vorliegenden Informationen bestätigen die Erwartung, dass die gute Absicht, Arbeitsplätze zu schaffen der Politik des ziellos über Unternehmen ausgeschütteten Steuermittelfüllhorns ohne Beschäftigungsnachhaltigkeit weichen musste.
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