Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 274

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Zum Abschluss noch eine schnelle Bilanz der Arbeit im Tourismusausschuss: Insge­samt wurden 28 Initiativen in dieser Periode eingebracht, 42 Prozent stammen von uns, von der FPÖ. Es hat 55 Initiativen in dieser Gesetzgebungsperiode gegeben, 48 davon von der Opposition, das sind 87 Prozent. Und wie ist es diesen Initiativen ergangen? – Von diesen 48 Initiativen der Opposition hat diese Regierung 82 Prozent vertagt.

Das ist ein Desaster, das ist kein konstruktives Vorgehen gegenüber der Tourismus­wirtschaft. Das muss sich ändern, weil es nicht sein kann, dass Betriebe, die ihren Ar­beitsstandort nicht verlagern können, maximal bestraft werden. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59

20.00.00

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminis­ter für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirt­schaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1620 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zielorientierung und wirkungsorien­tierten Mitteleinsatz statt Drehtüreffekte und Förderung unsicherer Kurzzeitjobs durch den Beschäftigungsbonus.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1760 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Le­sung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.02.2540. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschafts­treuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017) (1756 d.B.)

 


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