Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 275

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41. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Ent­wurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geän­dert wird (1757 d.B.)

42. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (1668 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 ge­ändert wird (1758 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 40 bis 42 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


20.03.11

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 regelt vor allem neue Kompetenzen für die Steuerberater und für die Wirtschaftstreuhänder. Was bedeutet das? – Das bedeutet im Konkreten, dass diese künftig auch in Rechts­angelegenheiten Beratungen vornehmen können, Verträge errichten können und vor al­lem – das ist ein zentraler Punkt – die Vertretungen vor Behörden, Körperschaften und den Verwaltungsgerichten übernehmen können.

Wir haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die das auf die Mandanten haben kann, und glauben auch, dass die Evaluierung, die jetzt mit 2020 vorgesehen ist, relativ spät kommt. Wir werden daher auch dieser Gesetzesmaterie in dieser Form nicht zu­stimmen können.

Was jedenfalls unsere Unterstützung findet, ist die Änderung beim Genossenschaftsre­visionsgesetz; das halten wir für eine gute und stimmige Materie.

Ganz kurz noch einmal zum Thema Wirtschaftsprüfer zurückkommend: Was wir wirk­lich für notwendig halten würden – und diese Debatte werden wir wieder führen, wir wer­den sie immer wieder führen, bis tatsächlich die Änderung eintritt –, ist, dass man bei den Wirtschaftsprüfern letztendlich die Prüfdauer für ein Unternehmen auf sechs Jahre reduziert und dass es ein Pooling gibt, das heißt, dass den Unternehmen ein Wirt­schaftsprüfer zugewiesen wird und letztendlich die Haftungen für die Wirtschaftsprüfer erweitert und erhöht werden.

Warum? – Die Lehren aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss haben gezeigt, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben. Das sind die zentralen Punkte, die tatsächlich einer Änderung bedürfen, und weniger das große Thema der Kompetenzen, so wie es heute vorgelegt wurde. (Beifall bei den Grünen.)

20.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


20.05.46

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätz­ter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Wirtschaftstreu­händerberufsgesetz hat Regeln und Bestimmungen in einem sehr sensiblen Umfeld zum Inhalt. Es geht um Verantwortung, es geht um Sorgfalt, und es geht um den Schutz von Berufsgruppen mit langen und heraufordernden Ausbildungen.

 


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