Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 277

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prüferin oder Wirtschaftsprüfer. Auf dem Markt insgesamt haben aber reine Wirtschafts­prüfungskanzleien kaum eine Chance. Wir haben eine Dominanz der amerikanischen Großkanzleien, die sogenannten Big Four, und meine Befürchtung war, dass bei einem Berufsstand, der eigentlich von Natur aus unabhängig sein soll, im hohen Maß ein Ab­hängigkeitsverhältnis entsteht.

Ich weiß genau von meinen Kolleginnen und Kollegen, die als Revisionsassistenten bei den Big Four – früher waren es einmal die Big Five und die Big Six – waren: Als es nicht mehr in Ordnung war, haben sie eine eigene Kanzlei eröffnet, haben aber in Wirk­lichkeit von der Steuerberatung gelebt, weil man von der Prüferei nicht leben kann.

Jetzt haben wir versucht, Verbesserungen in mehreren Richtungen hineinzubekommen, Befugniserweiterungen und auch einen modularen Aufbau, der es den jungen Kollegin­nen und Kollegen erlaubt, die Entscheidung noch nachzubessern, indem sie diese Tei­le nachmachen und den kombinierten Beruf wieder annehmen können. Insofern können wir heute auch zustimmen.

Wir haben natürlich auch um praktikable Umsetzungen der Geldwäscherichtlinie gerun­gen. Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank auch Kollegen Fuchs von der FPÖ aus­sprechen, der sich sehr dafür eingesetzt hat, dass wir hier zu einem gemeinsamen Vor­schlag gekommen sind. Das war eine sachliche Zusammenarbeit, und ich bedanke mich dafür. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Einen Nachsatz zu den vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Anwalts- und No­tariatsstand (Ruf bei der ÖVP: Da sind wir jetzt neugierig!): Dieses Argument, dass Wirt­schaftstreuhänder Vertretungsaufgaben nicht erfüllen können, weil die Ausbildung in diesem Bereich zu wenig dicht gewesen sei, nehme ich ja gerne auf, nur: Denen sei ins Stammbuch geschrieben, die so argumentieren: Dann setzen wir uns mit der Rechts­anwaltsordnung und mit der Notariatsordnung auseinander und schauen sie nach den­selben Kriterien durch, wo im Jusstudium, bei der praktischen Ausbildung und bei der Prüfung diese Bereiche ausreichend tief durchgenommen worden sind. (Abg. Stefan: Können wir uns gerne anschauen!) – Das können wir uns gerne anschauen.

Ich glaube, wir sollten vielleicht auch den anderen freien Berufen gegenüber ein biss­chen liberaler sein. Ich empfehle daher dringend, den Vertretern dieser Berufe ins Stamm­buch zu schreiben, dass sie der Wirklichkeit ein bisschen näher sein und nicht auf Son­derrechten beharren sollen. Es gibt einen sehr weiten Berechtigungsumfang, seien wir froh, dass der Anwaltstand das hat, diskutieren wir aber nicht, was davon in welcher Dichte Teil der Ausbildung war. Das wollte ich nur, sozusagen fürs Stammbuch, erwäh­nen und diskutiere es auch gerne. Ich halte es für gescheiter, wir schauen darauf, ein breites Angebot für die Wirtschaft und für die Mandanten zu haben. Ich bin froh, dass wir einen solchen guten Vorschlag auch im Konsens jetzt hier heute zur Beschlussfas­sung haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


20.12.36

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs darf ich den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Mag. Klaus Hübner und auch den Kammeramts­direktor Dr. Gerald Klement recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich spreche zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 und auch zum Bilanzbuchhal­tungsgesetz 2014. Art. 3 Z 4 lit. f der 4. Geldwäscherichtlinie definiert den Ausdruck der


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