Ich starte mit dem Kraftfahrgesetz, eine schöne Vorlage im ersten Teil: Da wird nach einigen Skandälchen die Bundesanstalt für Verkehr jetzt in das BMVIT integriert. Das ist ein bereits lange von der Frau Präsidentin, damals noch als Verkehrsministerin, angekündigter Schritt einer Verwaltungsreform. Gleichzeitig bleibt die EU-rechtlich unverzichtbare unabhängige Unfalluntersuchungsstelle als selbständige Einheit erhalten. – So, da könnten wir ja zustimmen, aber da gibt es eine Passage, in der sich die Regierungsparteien schrecklich bemühen, dass man mit einem Probekennzeichen – das sind diese blauen, für die man zum Beispiel keine motorbezogene Versicherungssteuer zahlen muss – ganz viel und auch ins Ausland fahren kann. Das zu regeln ist ziemlich kompliziert, weil durch das Fahren ins Ausland entsprechend umfassende Regelungen erforderlich sind. Für so etwas so viel Aufwand zu betreiben – damit ein paar Personen kostengünstig mit dem Probekennzeichen herumfahren können –, dafür haben wir null Verständnis. Daher lehnen wir dieses Gesetz ab.
Zweiter Punkt, Wasserstraßengesetz: Da werden einzelne Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht vom BMVIT an die via donau übertragen. Das ist ein sinnvoller Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und damit werden Ressourcen frei, sodass man zum Beispiel, wenn das nächste Mal ein Tankschiff auf der Donau havariert, nicht zwei bis drei Tage warten muss, bis das Schiff weggeschleppt wird, denn ein volles Tankschiff ist einfach eine Gefahr für die Wasserstraße Donau.
Das viel Spannendere ist aber, dass ein Uraltprojekt jetzt endlich zu Grabe getragen wird, und zwar auch ganz offiziell, nämlich der Erhalt der freien Fließstrecke der Donau im Nationalpark unterhalb von Wien. Das wurde jetzt als flussbauliches Gesamtprojekt dezidiert herausgenommen. Man kann also sagen, die Überprüfung der alten Projekte hat ergeben, dass ein Projekt, das zugunsten eines Nationalparks eh längst gestorben ist, jetzt offiziell aus dem Gesetz heraußen ist – ein großer Fortschritt!
Noch eines, Herr Minister: Sie haben angekündigt, dass auch die großen Straßenbauprojekte in dieser Legislaturperiode überprüft werden. Davon ist weit und breit nichts zu sehen. Sie halten an diesem Betoniererkurs fest, in einer Zeit, in der wir, wie wir alle wissen, etwas gegen den Klimawandel tun müssen und den Verkehr vor allem hin zum öffentlichen Verkehr verlagern müssen. (Beifall bei den Grünen.)
Mein letzter Punkt ist das Luftfahrtgesetz: Da gibt es einige Änderungen, die an sich unproblematisch und auch EU-rechtlich notwendig sind. Aber wieder einmal nutzen Sie eine Gesetzesmaterie, um etwas zu verschlechtern. In dem Fall geht es um den Lärm durch die Luftfahrt. Da werden die Rahmenbedingungen für lärmgeplagte AnrainerInnen verschlechtert. Das können wir überhaupt nicht gutheißen, im Gegenteil. Bei so billigen Flügen, wie sie derzeit von Wien aus angeboten werden, führt das zwangsläufig zu mehr Flugverkehr, weil er attraktiver wird. Ich möchte, dass wenigstens der Lärm durch den Flugverkehr die Anrainerinnen und Anrainer vor allem im Großraum Wien nicht über Gebühr belastet und bringe daher zwei Entschließungsanträge ein.
Der erste:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Flugbeschränkungsgebiets Wien, damit Landeanflüge über das Stadtgebiet wieder Ausnahme statt die Regel werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, in Einhaltung der Vorgaben des LFG und der LVR betreffend Flugbeschränkungsgebiet Wien dafür zu sorgen, dass die zumeist illegalen Lan-
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