Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-354/1759 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Schließlich kommen wir zum 49. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich verabschiede Herrn Bundesminister Leichtfried und begrüße die drei Volksanwälte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter.
22.25
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Die Institution der Volksanwaltschaft hat sich in den 40 Jahren ihres Bestehens den Respekt und das Vertrauen der Bevölkerung erworben. Wie die Berichte, die wir heute hier zur Diskussion vorliegen haben, zeigen, wenden sich immer mehr Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft. Gleichzeitig kommt aber auch der Arbeit der Volksanwaltschaft im Bereich des nationalen Präventionsmechanismus immer größere Bedeutung zu. – Daher: Danke den Volksanwälten und ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
Im Berichtsjahr 2016 wurden an die Volksanwaltschaft 18 492 Beschwerden herangetragen. Bei der Hälfte aller Beschwerden wurde ein formales Prüfverfahren eingeleitet. Wie in den letzten Jahren lag der Schwerpunkt im Bereich der inneren Sicherheit; an zweiter Stelle rangiert der Sozialbereich mit den Beschwerden im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und der arbeitsmarktbezogenen Beschwerden. Unverhältnismäßig hoch ist auch die Zahl der Beschwerden von Menschen mit Behinderung.
Die Volksanwaltschaft kontrolliert neben der Bundesverwaltung in sieben Bundesländern auch die Landes- und Gemeindeverwaltung. Insgesamt wurden 3 147 Prüfverfahren durchgeführt. Immer mehr Landtage erkennen die Notwendigkeit des direkten Austauschs mit der Volksanwaltschaft, um auch die Landesvertreter über die Überprüfungen zu informieren. Nachholbedarf besteht laut Volksanwaltschaft in Niederösterreich, wo die direkte Diskussion zwischen der Volksanwaltschaft und den Landesvertretern derzeit nicht besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf mehr als 200 Seiten stellt die Volksanwaltschaft die Ergebnisse ihrer Tätigkeit als nationaler Präventionsmechanismus dar. Die Arbeit der Volksanwaltschaft besteht darin, Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen. Dazu ist es notwendig, regelmäßig, zumeist unangekündigte, Kontrollen durchzuführen. Bei ihrer Prüftätigkeit unterstützen die Volksanwaltschaft sechs Kommissionen. Die Prüfungen werden nach einheitlichen Methoden und Standards durchgeführt.
2016 wurden 522 präventive Menschenrechtskontrollen durchgeführt. Den größten Anteil hat der Bereich Pflege und Betreuung; es wurden 125 Einrichtungen überprüft. Missstände, die dabei festgestellt wurden – und das hier zu betonen ist mir auch wichtig –, lagen vor allem in der Struktur und nicht beim Personal, das wirklich aufopfernde und tolle Arbeit leistet.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat auch neue Aufgaben zugesprochen bekommen. Wir haben vor Kurzem das Heimopferrentengesetz beschlossen, damit steht die Volksanwaltschaft auch vor neuen Herausforderungen. Die personellen und finanziellen Mittel wurden ebenfalls beschlossen. Und apropos personelle Mittel: Es gibt nach Vorbesprechungen die Zusage, dass die Volksanwaltschaft
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