Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 342

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Herr Kollege Dr. Kräuter hat bereits gesagt, dass manche der Meinung sind, die Volks­anwaltschaft solle nicht prüfen, sondern die Geprüften wollen sich selber reflexiv äu­ßern und ihre positive Gebarung darbieten, und dann sollen wir das zur Kenntnis neh­men.

Unterhaltungshalber gibt es also einen neuen Sektionschef im Bundesministerium für Bildung (Abg. Kogler: Unterhaltungshalber – der ist gut!), einen Herrn Ing. Mag. Andreas Thaller, der sagt, es komme der Volksanwaltschaft überhaupt nicht zu, Vermutungen über Missstände anzustellen. – Genau das hat aber die Verfassung vorgesehen.

Also ich weiß nicht, ob dieser Herr je eine Verwaltungsakademie besucht hat, aber ich bin ohne Weiteres dazu bereit, ihn einzuladen oder 5 Schilling dazuzuzahlen, damit er sich das leisten kann.

Dann kam heute ein Brief, laut dem es der Volksanwaltschaft überhaupt nicht zukäme, irgendwelche gerichtsähnlichen Beurteilungen über eine unstrittig gegebene Rechtswid­rigkeit durchzuführen. – Das war eine Dame, die sich über die fehlerhafte Berechnung der Vorrückungsstichtage beschwert hat – übrigens ein Klassiker, dass Vorrückungs­stichtage falsch berechnet werden, die Beschwerdeführer sich an uns wenden und wir das dann korrigieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tätigkeit der Volksanwaltschaft als Ge­samtbild zu betrachten ist. Nahezu 20 000 individuelle Beschwerdeinhalte wurden an uns herangetragen, beziehungsweise sind wir Dingen auch von Amts wegen nachge­gangen, wenn es galt, offenkundige Missstände aufzugreifen. Dabei reicht das Spek­trum von kleinen Causen bis zu großen Causen – da könnte ich vieles erzählen.

Abschließend möchte ich mich natürlich auch beim Hohen Haus bedanken und durch­aus die Bereitschaft darbieten, dass wir nicht nur zur Nachtzeit – was mir nichts aus­macht, ich bin ein alter Soldat, ich kenne Nachtübungen –, sondern ohne Weiteres alle Vierteljahre in einem Ausschuss laufend über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft be­richten. Es ist uns ein großes Anliegen, über den Auftrag, den die Verfassung der Volks­anwaltschaft zugewiesen hat, nämlich die Kontrolle der Vollziehung wahrzunehmen, je­derzeit Rechenschaft abzulegen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

23.12


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Volksanwältin Brinek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


23.12.30

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hochgeschätzte Abgeordnete! Wir haben hier vereinbart, dass ich bei der letzten Sitzung zum letzten Tagesordnungspunkt das letzte Wort haben darf. (Abg. Krai­ner: Ich glaube, das letzte Wort hat immer noch Präsident Kopf!) – Ich meine natürlich von uns Volksanwälten.

Ich denke, man kann nie genug Dank bekommen. Das möchte ich auch Ihnen gegen­über sagen. Ganz besonders möchte ich das angesichts dessen sagen, dass wir in we­nigen Stunden das 40-jährige Jubiläum der Tätigkeit der Volksanwaltschaft feiern kön­nen. Am 1. Juli 1977 hat die Volksanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen. Ich erinnere mich an die Feier, die wir zum Jubiläum der damaligen Verabschiedung des Gesetzes im vergangenen Jänner hatten. Vor 40 Jahren wurden wir vom damaligen Abgeordne­ten und späteren Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer darauf hingewiesen, dass die Volksanwaltschaft eine Einrichtung sein solle, wo dem Staatsbürger David eine Schleu­der gegen den Goliath Verwaltung in die Hand gegeben würde. (Abg. Weninger: Das haben wir so beschlossen!) Und früher noch hat Bundeskanzler Kreisky gesagt, Volks­anwälte sollten Personen sein, die mutig sind, die sich über Missstände ärgern können.

 


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