Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 343

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Ich glaube, diesen Auftrag hat die Volksanwaltschaft – haben die Volksanwältinnen und Volksanwälte – in all den 40 Jahren zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Und so hat sich die Sache aus einem kleinen „Familienbetrieb“, in dem es um die Ahndung der Fehler der Verwaltung gegangen ist – von der Justizanstalt und der Justizwache über den Denk­malschutz bis zu anderen Bereichen der Verwaltung –, immer weiter entwickelt, und wir haben bewiesen, dass wir den Auftrag des Parlaments erfüllen.

Ich darf Ihnen daher noch einmal danken und es in Zahlen sagen: Wir haben seit dem Beginn der Tätigkeit der Volksanwaltschaft etwa 500 000 Beschwerden bearbeitet. Man hat bei der Einrichtung mit 1 500 Beschwerden pro Jahr gerechnet, aber bereits nach vier Jahren – und nicht, wie ursprünglich geplant, nach sechs Jahren – ist aus dem Pro­visorium eine Dauereinrichtung geworden. Und wir sind in der Verfassung verankert.

Wir haben – „wir“ sage ich jetzt auch im Namen der früheren Volksanwälte und Volks­anwältinnen – etwa 9 000 Sprechtage abgehalten, über 70 000 Menschen persönlich ge­troffen und ihre Beschwerden gehört. (Allgemeiner Beifall.)

Glauben Sie mir, in dieser Zeit haben wir die Sorgen kennengelernt! Lob freut uns, Un­terstützung hilft und stärkt uns, und in diesem Sinne wollen wir unsere Aufgabe auch weiter ausüben. Ich möchte nicht zu lange reden und Ihre Geduld nicht zu sehr strapa­zieren. Wir bedanken uns natürlich auch für die gute Zusammenarbeit mit dem ORF mit der Sendung „Bürgeranwalt“, die unsere Popularität sicher erhöht hat. Nicht zuletzt dank dieser Sendung haben wir eine Bekanntheit von mehr als 75 Prozent in der Be­völkerung.

Mit guten Mitteln – es sollte die schon erwähnte Steigerung an Planstellen geben –, mit einem gesicherten Auftrag und im vollen Bewusstsein, den Bürgerinnen und Bürgern ver­pflichtet zu sein, werden wir und diejenigen, die uns nachfolgen werden, auch die nächs­ten 40 Jahren weiterarbeiten.

In diesem Sinn sage ich noch einmal vielen Dank und wünsche Ihnen auch im Herbst wieder eine gute Zeit. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

23.17


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch nach abschließender Berichterstattung.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschus­ses, den vorliegenden Bericht III-354 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Planstellen in der Volksanwaltschaft.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist somit erschöpft.

23.17.17Abstimmung über Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bernhard, Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, dem Geschäfts­ordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2249/A betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, eine Frist bis 19. September 2017 zu setzen.

 


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