Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 65

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Unser Zugang ist ein anderer! Direkte Demokratie bedeutet eine intensive Auseinan­dersetzung mit Sachthemen im Rahmen der politischen Diskussionskultur. Die Parteien und deren Repräsentanten werden dazu angehalten, die Bürger von ihren inhaltlichen Positionen zu überzeugen. Wir haben uns auch an einen solchen Volks­entscheid zu halten, und das tut natürlich manchen in der Republik weh. Man hat natürlich mehr Interesse daran, dass die Parteisekretariate die letzte Entscheidung treffen, aber genau so soll es auf Dauer nicht sein, genau das hat ja dazu geführt, dass viele Österreicherinnen und Österreicher – ich sage – politikerverdrossen sind. Sie sind nicht politikverdrossen, sondern politikerverdrossen: Zu Recht kritisieren sie diese Systeme, die es in der Form gibt, und wollen durch demokratische Erneuerungen und Verbesserungen auch Änderungen erkennen.

Ein ganz wichtiger Punkt, wenn es darum geht, direkte Demokratie sicherzustellen: Die österreichische Bevölkerung hat ein gigantisches Potenzial an Talenten, an Fähig­keiten, an Begabungen und zeichnet sich durch Leistungsbereitschaft, durch Fleiß und großes Engagement aus. Es gibt auch ein großes Selbstvertrauen in der österreichi­schen Bevölkerung, einen feinen Sinn für Gerechtigkeit und Respekt und ein ausge­prägtes Gespür dafür, was für unser Land richtig und was falsch ist. Die direkte Demo­kratie als Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie ist genau der perfekte, gute und richtige Weg; analog zum Schweizer Vorbild, über 100 Jahre evaluiert. Daher ist es wichtig, das Vertrauen der Menschen in die Politik wieder zu stärken und auch zurückzugewinnen; man darf es nicht weiter grob und fahrlässig verspielen, wie das leider Gottes in manchen Bereichen passiert und der Fall ist.

Deshalb meinen wir, dass Maßnahmen hin zu einer direkten Demokratie sicherzu­stel­len sind. Als erster Schritt sollten daher die verfassungsrechtlichen Grundlagen einer Volksgesetzgebung geschaffen werden, in weiterer Folge soll die Geschäftsordnung des Nationalrates im Wege eines Initiativantrags angepasst werden, und darüber hinaus ist die Einführung eines Vetoreferendums und der Volksbefragung als Minder­heits­recht natürlich geboten und notwendig – auch analog zur Schweiz –; je leichter, desto besser. Bei über 100 000 Unterschriften soll es in der Folge auch eine verbind­liche Volksabstimmung geben (Beifall bei der FPÖ), denn je einfacher es ist, einen Volksentscheid herbeizuführen, desto umsichtiger – das zeigt auch die Schweizer Erfahrung – geht man auch mit dem Steuergeld der Bürger um. Daher muss die Schwelle für Volksbegehren letztlich niedrig sein, niedrig angesetzt werden, damit die Bürger nicht so wie derzeit, ich sage jetzt, nur als Bittsteller behandelt werden, sondern eben auch das Recht haben, Entscheidungen, die wir hier treffen, zu korrigieren, das Recht haben, demokratisch korrigierend einzugreifen, wenn eklatant versucht wird, gegen die Mehrheitsinteressen der eigenen Bevölkerung Entscheidungen durchzupeit­schen.

So gesehen kann ich heute nur an Sie appellieren, denn was bis dato passiert, ist nur so eine Art heranschleichen: zuerst die Wahl am 15. Oktober abwarten, ja nicht über CETA und TTIP reden, sich ja nicht festlegen, und wenn die Wahl dann vorbei ist, in Zukunft dann mit einfacher Mehrheit die Entscheidungen hinsichtlich CETA durchpeit­schen und die Bevölkerung in Wirklichkeit vor vollendete Tatsachen stellen. Ich fordere Sie daher auf, heute ein klares Bekenntnis abzulegen, nämlich auch zu versprechen – wir Freiheitlichen tun das –, dass Sie nach dem 15. Oktober selbstverständlich vehe­ment für diese verbindliche Volksabstimmung zu CETA, TTIP, aber auch zu künftigen ande­ren Freihandelsabkommen, mit Japan etwa, eintreten werden! (Beifall bei der FPÖ.)

9.26


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bun­deskanzler Mag. Kern zu Wort gemeldet. Herr Bundeskanzler, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


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