Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 75

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Parlament, der Nationalrat etwas genehmigen. – Nein, sondern es geht darum, dass man von unten, dass die Bevölkerung von sich aus eine Initiative setzen kann. Wir wollen keine Entscheidung abschieben und uns davor drücken, sondern wir sagen, die Bevölkerung muss diese Möglichkeit als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie haben. (Beifall bei der FPÖ.)

In Wirklichkeit würde es Entscheidungen hier im Parlament auch in ihrer Qualität deutlich verbessern, wenn man wüsste, dass auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, zu Wort zu kommen – auch das Thema Vetovolksabstimmung ist schon zur Sprache gekommen, dass also, wenn wir hier eine Entscheidung getroffen haben, die Bevölke­rung noch immer die Möglichkeit hat, sich dagegen auszusprechen und eine Volksab­stim­mung zu verlangen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wer also wirklich Demokratie, direkte Demokratie weiterentwickeln will, muss FPÖ wählen und braucht sich nicht vor der Bevölkerung zu fürchten. (Beifall bei der FPÖ.)

9.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


9.59.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich und die Grünen treten für einen Volksentscheid, für eine Volks­befragung zur Ratifizierung von CETA ein. (Ruf bei der FPÖ: Welche Grünen sind das?) Das hat mehrere Gründe, und einer davon ist die Bundesregierung. Die Bundes­regierung und leider auch der Bundeskanzler spielen mit Anlauf, mit Ansage und vom Tag der Mandatierung an ein völlig falsches Spiel und streuen den Leuten Sand in die Augen. Ich werde Ihnen jetzt die Zusammenhänge entlang der Chronologie erklären.

Man kann ja immer darüber diskutieren, worüber eine Volksbefragung, eine Volks­ab­stim­mung durchgeführt wird. Wir sind da sehr sensibel, und gerade bei europäischen Fragen ist eine europäische Abstimmung die bessere, die Mehrheit der Länder und die Mehrheit der Bevölkerung sollen entscheiden. Hier geht es aber um ein Thema, das ja Bundeskanzler Kern aufgelegt hat – da sieht man, wie gut die grüne PR manchmal doch funktioniert, er hat den Begriff ja schon länger übernommen –, nämlich darum, dass der Hauptproblembereich bei diesen Abkommen – eben auch bei CETA, das immer so harmlos dargestellt wird – die Ermöglichung von und der Zugang zu sehr privilegierten Konzernklagsrechten ist. Das ist nun einmal so, und das kriegen Sie nicht weg.

Schauen wir uns jetzt die Chronologie an: Vor mehreren Jahren ist das Mandat erteilt worden. Österreich war voran, wir haben die geheimen Protokolle der Ratsarbeits­gruppen studiert. Der Verhandlungsprozess hat schon zu laufen begonnen, und dann ist eingefügt worden, dass diese Konzernklagsrechte eine Rolle spielen sollen. Österreich sagt dort: Ja, wir sind immer schon für diese Art von Investorenschutz gewesen. – Bankenschutz, Investorenschutz, immer das Gleiche; der Menschenschutz steht eher weiter hinten. – Österreich hat sich in die vordere Reihe gestellt, um später auf offener Bühne umzudrehen; beide Kanzler haben das getan, Faymann und Kern. Genau das ist das, was nicht durchgehen darf! (Beifall bei den Grünen.)

Nächster Punkt, der nicht ausbleiben kann – ich mache das immer, es kostet mich auch jetzt wieder eine halbe Minute –: Selbstverständlich kann Handel, selbstver­ständ­lich können vernünftige Handelsbeziehungen auch Verträge brauchen. Wir leben aber mit den jetzigen auch nicht so schlecht. Das ist selbstverständlich, die Frage ist ja nur, wie das ausgestaltet ist.

 


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