Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 76

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Heute ist hier schon wieder mehrmals die Unwahrheit gesagt worden. In Artikel 25 des CETA-Vertrags ist klar erkennbar, dass das Vorsorgeprinzip nicht so bleiben wird. Das steht explizit drinnen. Wir haben den Vertrag schon im Sommer 2015 – vor dem Herrn Kanzler, wenn die Chronologie schon so wichtig ist – gelesen, damals noch auf Englisch. Das war erkennbar, wir haben darauf hingewiesen, Sie haben kein Ohr­waschl gerührt und immer irgendetwas erklärt, das völlig an der Sache vorbeigeht. Auch die Kennzeichnungspflichten sind genau verkehrt herum.

Das Problem ist, dass sich insgesamt eben eine schiefe Ebene mit Trends nach unten ergibt. Die Welt geht nicht unter, schon gar nicht morgen, das behauptet auch kein vernünftiger Mensch. Es hat aber den falschen Anschub und geht in die falsche Richtung, und deshalb ist es kritisch.

Das besondere Problem sind aber diese Konzernklagsrechte, weil diese den ganzen Schamott auch noch durchsetzungsfähig machen. Man kann noch erreichen, dass genau das draußen bleibt, da hat der Kanzler recht. Der Kanzler ist im Oktober vor bald einem Jahr aufgebrochen und hat versucht, etwas zu erreichen. Ich habe das persönlich anerkannt. Er hat sich nur vergaloppiert, das kann ja passieren. Also hat man gemeinsam mit anderen Beipackzettel um das Medikament herumgewickelt, am Schluss waren die Zettel schon fast dicker als der Vertrag. Aber: Es gilt der Vertrag, und man isst nicht den Beipackzettel, sondern man isst das Medikament, und das ist eine bitter Pille. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Jetzt haben wir die Möglichkeit, genau diese Konzernklagsrechte herauszuspalten. Der Kanzler ist heimgekommen und hat gesagt, er habe durchgesetzt, dass das Parlament das noch entscheiden darf. – Das stimmt. Dann entscheiden wir es! Er hat jetzt den schlauen Weg gewählt, es nicht zuzuleiten; damit würde das nie in Kraft treten.

Richtig ist, dass morgen bestimmte Teile, die im europäischen Rechtsgefüge sind, vorläufig anerkannt werden. Das ist ja logisch. Die privilegierten Konzernklagsrechte sind da aber nicht drinnen. Das ist gemeinsam erkämpft worden, vielleicht hat der Kanzler daran einen Anteil – Respekt, wenn es so ist! –, aber es war immer klar, dass das Parlament – wir hier, Sie oder die, die dann gewählt werden – Teile entscheiden wird.

Wir haben mehrmals darauf hingewiesen, dass wir das alles, auch die privilegierten Konzernklagsrechte, nur mehr stoppen können, wenn wir den ganzen Vertrag nicht ratifizieren. Es gibt jetzt nur mehr ein Ja oder ein Nein. Sie haben vorher nicht auf uns gehört und jetzt geht es um ein Ja oder ein Nein und nicht um den Schlinger-, Schwindel- und Schwurbelkurs, der hier auch von der SPÖ gefahren wird. Das ist der Punkt: Ja oder Nein.

Da Sie selbst keinen Plan finden und alle Regierungsverhandlungen davon belastet werden, machen wir doch den Weg für eine Volksbefragung frei! Dann finden Sie vielleicht auch wieder in die Spur. Verantwortung haben Sie nicht gezeigt, sondern den Menschen Sand in die Augen gestreut. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.05.22

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Die Freiheit­lichen möchten hier über Freihandel und direktdemokratische Möglichkeiten disku­tieren, und Sie sehen ja selbst schon, wie schwierig das ist. Wir haben einerseits einen Bundeskanzler, der sich nie ganz sicher ist, ob er für oder gegen Freihandel ist.


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