Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 87

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10.40.04

Abgeordnete Martina Schenk (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Wort direkte Demokratie nehmen ja alle Parteien gerne in den Mund, vor allem in Wahlkampfzeiten. Wenn es dann aber um die Umsetzung geht, erinnert mich das an die Empfehlungen des Rechnungshofes oder an die Diskussion über die Rech­nungshofberichte hier im Hohen Haus, denn da sagt auch immer jeder, wie gut der Rechnungshof ist, welch wertvolle Arbeit dort geleistet wird, wenn es aber um die kon­krete Umsetzung der Empfehlungen geht, dann hapert es. Daran habe ich mich auch erinnert, als ich die Ausführungen zum Thema direkte Demokratie gehört habe, die die Kolleginnen und Kollegen von den verschiedenen Parteien gemacht haben.

Direkte Demokratie beziehungsweise der Ausbau der direkten Demokratie ist uns, der Freien Liste Österreich – Sie werden sicher wissen, dass ich jetzt für diese Liste kandidiere –, sehr wichtig und für uns eines der wichtigsten und zentralsten Themen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen auch, dass die Bürger wirklich miteingebunden werden: Auf Antrag von 100 000 Wahlberechtigten soll eine verbind­liche Volksabstimmung durchgeführt werden, diese muss dann also auch bindend sein, und auch zu jedem Thema.

Ich erinnere mich daran, dass sich die FPÖ – vielleicht korrigiert man mich, wenn ich falsch liege; aber ich glaube nicht, dass ich falsch liege – noch bis vor Kurzem dafür ausgesprochen hat, dass die Hürde bei 250 000 Wahlberechtigten liegen soll. Jetzt stehen bei uns im Wahlprogramm 100 000 drinnen, und siehe da: Die FPÖ fordert auch die Unterstützung durch 100 000 Wahlberechtigte zur Abhaltung einer Volksab­stimmung, wenn sie ein Anliegen zu einem bestimmten Thema haben. – Nur so viel dazu, wer hier wirklich für die direkte Demokratie ist und wer wirklich auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bisher gab es in der Zweiten Republik, seit es Volksbegehren gibt – 1964 wurde das erste Volksbegehren durchgeführt –, 39 Volksbegehren, 34 davon eben im Sinne der Erreichung einer ausreichenden Zahl von Unterstützungsunterschriften, die für die Behandlung im Parlament notwendig waren, nämlich 100 000. Die Unterschriftenhürde wurde 1981 geändert, bis dahin waren 200 000 Unterschriften erforderlich, seither sind 100 000 Unterschriften notwendig, damit ein Volksbegehren hier im Parlament behandelt wird.

Aber wie wird es hier im Parlament behandelt? – Wir haben in dieser Gesetzgebungs­periode einige Volksbegehren hier behandelt: Es wurde kurz darüber diskutiert, es wurde jedoch nichts gemacht; im Zusammenhang mit dem Bildungsvolksbegehren wurde noch ein Unterausschuss eingerichtet. Die Ergebnisse sind mager, es kommt nichts dabei heraus.

Daher braucht es wirklich den Ausbau der direkten Demokratie, nicht nur als Placebo, nicht nur als Wahlkampfgag, sondern wirklich eine Mitbestimmung der Österreiche­rinnen und Österreicher.

Ich darf hier auch noch das Volksbegehren, das sehr erfolgreiche Volksbegehren zum Thema CETA/TTIP ansprechen, das 562 552 Personen unterstützt haben – auch ich habe dieses Volksbegehren unterschrieben. Was sagt man denn diesen Menschen? – Diese Menschen haben sich beteiligt, sind zum Gemeindeamt gegangen und haben unterschrieben, haben ihre Meinung kundgetan. Und was wird hier damit gemacht? – Nichts! Es wird schubladisiert, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann es nicht sein.

 


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