Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

mag jetzt wenig erscheinen, aber ein Tausender steuerfrei mehr bei 25 Prozent Steuerbelastung bedeutet eine konkrete Entlastung von 250 €. Das ist schon ein richtiger Schritt genau in dem Bereich, in dem die Einkommen nicht so hoch ausfallen wie bei den EPUs. (Abg. Kogler: Bravo!)

Da haben wir einiges zusammengetragen, das können Sie alles nachlesen. Ich würde meinen, viele dieser Maßnahmen kosten fast nichts, helfen aber unseren Leistungs­trägern und Leistungsträgerinnen. Ein Vorschlag ist zum Beispiel auch, die Bürokratie, was das Arbeitszimmer betrifft, zurückzudrängen, denn jetzt müssen Sie genau die Quadratmeter ausrechnen, wenn Sie ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen wollen. Ein Arbeitsplatz soll einfach pauschal geltend gemacht werden können, in Höhe von 900 € im Jahr, also 75 € pro Monat, dann erspart man sich das Herumrechnen mit Quadrat­metern. (Abg. Kogler: Bravo!)

Die Sozialversicherung habe ich angesprochen, es gibt noch viele andere Themen­lagen: die Finanzierung selbstverständlich, aber natürlich auch die Gewerbeordnung, die wir neulich schon leicht reformiert haben – in Wirklichkeit muss sie aber neu geschrieben werden. Sie können das nachlesen: 50 Erleichterungen für Selbständige.

Ich bringe jetzt einen dieser Punkte ein und hoffe, er findet Ihre Zustimmung. Er ist als Abänderungsantrag formuliert:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Köchl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Artikel 1 wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

„1a. In § 13 wird die Zahl „400“ durch die Zahl „1500“ ersetzt“

*****

Das ist im Übrigen eine Forderung, wie sie die Wirtschaftskammer vertritt. Die Frei­heitliche Wirtschaft vertritt das, habe ich nachgelesen, und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband vertritt eine Anhebung dieser Wertgrenze. Das ist eigentlich bisher Konsens gewesen, aber erstaunlicherweise noch nicht umgesetzt, deswegen dieser Vorstoß.

Das ist das eine Thema. Ich bringe auch noch – Kollege Werner Kogler hat es zuvor schon angesprochen – zum Thema Zweckwidmung der Wohnbauförderung einen ent­sprechenden Antrag ein. Er gehört formell verlesen, deswegen ist das jetzt ein bisschen holprig:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 2269/A der Abgeordneten Peter Haubner, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 3 wird nach Z 8 folgende Z 8a eingefügt:

„8a. § 16 Abs. 1 Z 3 lautet:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite