Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung sichergestellt wird.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitionsanreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2016 (III-401 und Zu III-401/1768 d.B.) in der 194. Sitzung des Nationalrates am 20. September 2017
Betrachtet man die Entwicklungstendenzen seit dem Jahr 2000, fällt zusätzlich auf, dass die Tourismusnachfrage deutlich hinter der gesamtwirtschaftlichen Dynamik zurück blieb.
(…) jedoch erzeugt ein längeres Nachhinken eines Sektors hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einen wachsenden Kosten- und Gewinndruck, der sich negativ auf die Investitionskraft der Betriebe auswirkt.
Eventuell fehlende Investitionen könnten in der Folge die Wettbewerbsfähigkeit erodieren, Marktanteilsverluste entstehen.“
So nachzulesen in einem Beitrag von Prof. Smeral abgedruckt im Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2013.
Fehlende steuerliche Begünstigungen und Anreize lassen Tourismusbetriebe oft davor zurückschrecken, die gerade für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit notwendigen Investitionen tatsächlich durchzuführen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Investitionen gerade im Hotellerie und Gastronomiebereich Multiplikatoreffekte für andere insbesondere im lokalen Umfeld angesiedelte auftragsausführende Unternehmen erzeugen, wären hier Anreize ein Gebot der Stunde.
Die in der Praxis zu langen Abschreibungszeiträume von 33 Jahren bzw. 3 % pro Jahr wurden mit 1. Jänner 2016 sogar noch weiter auf jährlich 2,5 % oder 40 Jahre verlängert, was zu einer weiteren Belastung für die Tourismusbranche führt.
Denn in der Tat ist es so, dass die steuerrechtlich vorgeschriebene Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungsmöglichkeit gerade im Bereich des Tourismus bzw. der Hotellerie wesentlich länger ist als die tatsächliche - sprich wirtschaftliche - Nutzungsdauer.
Davon betroffen sind insbesondere Investitionen im Wellnessbereich, bei Verbesserungen des Komforts aber auch bei Investitionen im Bereich von Klima- und Lüftungsanlagen.
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