Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 197

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den Fall bei der letzten Wahl, dass die SPÖ als Parlamentsklub einen Teil der Wahlkampagne mit Inseraten – ich weiß nicht, ob es dann so geblieben ist, aber es gab zumindest die Debatte darüber – finanziert hat, mit 1,5 Millionen €. Aber das war keine Geldspende, weil nicht das Geld geflossen ist, sondern einfach die Rechnung bezahlt worden ist, und der Parteien-Transparenz-Senat hat gesagt: Das ist eine Sach­spende, aber eine Sachspende kann ich nicht bewerten, auch wenn eine Rech­nungsgröße vorliegt. – Damit ist es nicht sanktionierbar.

In der Praxis sind also strenge Bestimmungen schlicht und einfach ausgehebelt wor­den. Wir tun alle gut daran, das, was damals gewünscht war – solche Dinge zu verhin­dern –, jetzt auch so zu gestalten, dass es vom Gesetz her wirklich sanktionierbar ist.

Der dritte Punkt – und das ist das, was Kollege Steinhauser angesprochen hat –: Es hat sich interessanterweise auch etwas Neues entwickelt, denn bei diesen Groß­spenden hat es in der Form Transparenz vorher nicht gegeben. Jetzt stellen wir also fest, es gibt Leute, denen offenbar Parteienwahlkämpfe 500 000 € wert sind. Stronach hat Millionen dafür gezahlt – gut, eigene Partei – und hat übrigens die Wahlkampf­kostenbeschränkung mutwillig gebrochen. Auch da haben wir gesagt, wir schreiben Sanktionen hinein. Es war ihm wurscht, das waren Peanuts; ich glaube, eine Million Strafe auf Bundesebene. Da muss man einfach nachschärfen!

Wenn man will, dass es eine transparente Finanzierung gibt, dann ist das die Folge: klare Sanktionsmechanismen. Übrigens, auch da gab es die große Weigerung damals, gibt es die große Forderung jetzt: direkte Einschaumöglichkeit durch den Rechnungs­hof. Sonst wird es sehr schwierig sein, diese Flüsse festzustellen.

Kleine Anmerkung – jetzt ist der Rechnungshof nicht da –, ich verstehe das auch nicht: Das Gesetz sieht jetzt vor, dass parlamentarische Klubs geprüft werden können. Die letzte Prüfung ist 30 Jahre her. Der Rechnungshof traut sich offenbar nicht, in parla­mentarische Klubs hineinzuschauen, wahrscheinlich auch deshalb, weil es ein Bestel­lungs­verfahren im Parlament gibt, und da überlegt man sich, was dann passiert. Die Bestimmungen gäbe es schon jetzt, aber sie werden nicht ausgeführt.

Um es zusammenzufassen: Damals haben wir in der Intention mehr gewollt, als jetzt das Gesetz hergibt. Es gibt deutlichen Bedarf, nachzuschärfen. Herr Minister Drozda hat einen Punkt herausgenommen; vieles andere, was da drinsteht, zum Beispiel betreffend die parteinahen Organisationen, die Personenkomitees, die strafrechtlichen Bestimmungen, die Frage, wie die Auslegung durch den Parteien-Transparenz-Senat ist, ist nicht gefallen. Ich hoffe, da sehen wir auch einen Veränderungsbedarf, denn dieses Gesetz, das damals einen sehr guten Ruf hatte, wird von Jahr zu Jahr mehr infrage gestellt – zu Recht. Es gibt nicht nur die internationalen Organisationen, die das fordern. Es gibt auch Experten in Österreich wie Sickinger, der sehr klare Empfeh­lungen genannt hat, was zu verändern ist.

Ich würde es für sehr gut halten, sich an denen zu orientieren, die Experten sind, die für eine transparente und saubere Finanzierung eintreten, und wirklich nachzu­schärfen. Ein Bekenntnis vor der Wahl wäre jetzt super, dann könnten wir es unmit­telbar nach der Wahl wahrscheinlich gleich umsetzen. Das steht an: Wollen wir eine faire, transparente Finanzierung, dann brauchen wir auch eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit. – Abg. Kogler: Bravo!)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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