Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 216

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et cetera betrifft, an eine aktuelle Regierungspartei mit einem Minister als Spitzen­kandidaten spendet oder wenn ein Industrieller für einen Bundespräsidenten (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch), der in diesem Land de facto Formalaufgaben zu erledigen hat, spendet. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Also ist er eh nichts wert? Jetzt verstehe ich das erst!)

Ich möchte jetzt kurz auf das Gesetz selbst eingehen. Es wurde vorhin behauptet, das Parteienfinanzierungsgesetz wäre eines der strengsten Europas. Das ist absolut falsch, sorry. Slowenien zum Beispiel hat eine Grenze für Spenden von Einzelper­so­nen, die beim Durchschnittseinkommen pro Monat liegt. Dort gibt es eigene Wahl­kampf­finanzierungsberichte kurz nach dem Wahltag, da muss man bei Weitem nicht so lange warten wie bei uns. Unternehmensspenden sind verboten. Auch Deutschland ist ein passendes Beispiel. Wir haben diese absurde Situation, dass mangelhafte Berichte sanktioniert werden können, aber wenn man gleich gar keinen Bericht abgibt, dann ist es wurscht. In Deutschland wird für so ein Vergehen stufenweise die Parteienförderung überhaupt entzogen. Vom strengsten Gesetz kann man also überhaupt nicht reden.

Ein großer Punkt betreffend den Rechnungshof ist, dass der Rechnungshof derzeit einen Bericht über etwas verfassen muss, das er selbst gar nicht auf seine Richtigkeit überprüfen kann. Wir können de facto angeben, was wir wollen, der Rechnungshof hat keine Möglichkeit, in die Bücher der Parteien zu schauen und zu kontrollieren, ob das, was wir angegeben haben, auch tatsächlich richtig ist. Das müssen wir ganz dringend ändern. Da appelliere ich sofort an die ÖVP: Stimmen Sie doch bei diesem Punkt mit! Sie sagen, Sie sind jetzt die großen Transparenzkaiser. Dann ermöglichen Sie doch dem Rechnungshof den Einblick in Ihre Bücher, dann können wir die Unklarheiten beseitigen! (Ruf bei der ÖVP: Ohne Worte!)

Ein weiterer Punkt: Die Grenze jetzt liegt bei 50 000 €, ab diesem Betrag muss an den Rechnungshof gemeldet werden. Es ist aber möglich, es ist aber legal, jeden einzelnen Tag 49 000 € zu spenden, und das muss nicht gleich gemeldet werden. Das wird erst eineinhalb Jahre später öffentlich (Zwischenruf des Abg. Amon), für diesen Wahlkampf also im Frühjahr 2019, wenn alles lang vorbei ist. (Ruf bei der ÖVP: Sie haben das Gesetz nicht gelesen!) Wir haben das schon bei den Stronach-Spenden erlebt, das hat viele Jahre später auch niemanden mehr interessiert. Um diese Dinge zu verhindern und um tatsächlich Transparenz zu schaffen, der Appell: Stimmen Sie unserem Antrag zu!

Eines möchte ich schon auch noch sagen: Man ist keine Bewegung, nur weil man von sich behauptet, man wäre eine. Man ist auch nicht transparent, nur weil man behaup­tet, man wäre transparent. Sie müssen den Wahrheitsbeweis bei den Transparenz­themen antreten, die wir haben: Amtsgeheimnis, Informationsfreiheit und Parteienfi­nan­zierungsgesetz. (Abg. Kogler: Jawohl!) Machen Sie diese Schritte nach vorne! (Beifall bei den Grünen.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


17.43.05

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Im Dringlichen Antrag der Grünen, der uns vorliegt, gibt es grund­sätzlich drei Regelungsbereiche, die im Parteiengesetz 2012 nachgeschärft werden sollen. Der erste Punkt ist die Einführung einer absoluten Parteienobergrenze für natür­liche und juristische Personen. (Abg. Belakowitsch: Was? Eine „Parteienober­grenze“?) – Eine Parteienfinanzierungsobergrenze! Also: Der erste Punkt ist die Ein­führung einer Parteispendenobergrenze für natürliche und juristische Personen, wobei man über die Summe noch diskutieren kann. Die Summe, die Sie angesetzt haben, ist


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