Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 240

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sie lieber verfallen lässt. (Abg. Schieder: Das stimmt überhaupt nicht! Ich glaube, Sie sind zu wenig oft in Wien!)

Was Sie weiters machen: Sie haben mit Ihrem Richtwertsystem einen Mietadel geschaffen. Wir haben heute in den wunderbarsten Wohnungen reiche Personen, die zu einem Spottpreis dort wohnen können und für die es sich gar nicht auszahlen würde, eine kleinere Wohnung zu suchen. Wenn eine noble Witwe in einer 100-Quad­ratmeter-Wohnung wohnt, ist es für sie günstiger, dort zu bleiben (Abg. Steinhauser: Weil die kleine Wohnung teurer ist, weil die Mieten gestiegen sind!), als in eine 60-Quadratmeter-Wohnung umzuziehen, weil sie dort einen neuen Mietvertrag ab­schließen müsste, der teurer käme als jener für die 100 Quadratmeter im Altbau; und so werden Ressourcen schlecht genützt. Ich weiß, das ist ein ökonomischer Gedanke und auf der linken Seite ganz schwer zu verstehen (Zwischenruf des Abg. Schieder), aber ich strenge mich ja an, das langsam darzulegen.

Was Sie auch mit Ihrem Universalmietrecht machen, ist, in die Altersvorsorge von vielen Menschen einzugreifen, denn in den letzten Jahren, in denen das Geld an Wert verloren hat und in denen die Zeiten und die Aussichten immer unsicherer geworden sind, haben sich viele Menschen Vorsorgewohnungen angeschafft, in die sie investiert haben, damit sie im Alter einmal Mieteinnahmen haben. Und in diese Altersvorsorge greifen Sie, Kollegin Becher, mit Ihrem Vorschlag ein und entziehen diesen Menschen, die da investiert haben und solch eine Wohnung oft auf 25 oder 30 Jahre kalkulieren, mit Ihrem 20-Jahres-Zeitraum die Altersvorsorge. Das ist ein Eingriff in das Eigentum, ich glaube, dass dieser rechtlich in dieser Form gar nicht halten würde. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Einen weiteren Denkfehler möchte ich mit diesen gesetzlich festgelegten Zu- und Abschlägen offenlegen: Jeder Balkon ist nicht gleich. Erstens legt nicht jeder Mieter gleich viel Wert auf einen Balkon, und es ist ein Unterschied, ob ich einen Balkon zu einer dicht befahrenen Straße oder in das Grüne hinaus habe. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Und das, was Sie haben wollen, ist ein Gesetz, in dem alles haarklein drinsteht. So detailliert kann man das Leben nicht regeln, weil es unterschiedlich ist, weil Sie, Herr Klubobmann Schieder, ganz andere Ansprüche an Ihre Wohnung haben als ich an meine (Abg. Schieder: Ich hoffe! Ich hoffe!), und Sie würden einem Element einen besonderen Wert beimessen, das mir vielleicht völlig egal ist und für das ich nicht bereit bin, zu zahlen. Diese Individualität der Menschen wollen Sie in ein Gesetz zimmern (Abg. Schieder: Nein!), und das geht nicht. Die Menschen sind unter­schied­lich, die Wünsche sind unterschiedlich und die Vorstellungen vom Wohnen sind auch unterschiedlich. Das kann man nicht mit einem Gesetz plattwalzen. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Das Einzige, bei dem ich Ihnen recht gebe, ist die Mietvertragsgebühr: Die gehört weg! Und da möchte ich als trauriges Detail erwähnen: Ich habe den Finanzminister in einer schriftlichen Anfrage gefragt, wie viel die Republik Österreich aus der Vergebührung von Mietverträgen für Wohnen einnimmt, und die schriftliche Antwort lautet: Wir wissen das nicht, weil das alles unter Rechtsgeschäftsgebühren verbucht wird! – Das ist ein Armutszeugnis für das Finanzministerium. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schrangl.)

19.13

19.13.21

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Becher, Kolleginnen und Kollegen, dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2273/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz 1981 und


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