Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 281

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men werden nach den Beschlüssen meiner Fraktion in der Klubsitzung, sei im Folgenden kurz ausgeführt:

Erstens sind wir der Meinung, dass völkerrechtliche Verträge, und das wäre die Unterfertigung dieses Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, generell vorab durch unseren Verfassungsgerichtshof geprüft werden sollen. Wa­rum? – Ganz einfach, weil internationale Verträge völkerrechtlicher Wirkung bewirken, dass innerstaatliches Recht und innerstaatliche Instanzen einschließlich un­se­res Verfassungsgerichtshofs dagegen nicht mehr ankommen, nicht mehr ankommen können, weil wir uns international, überstaatlich zu Dingen verpflichtet haben, die damit unserer eigenen Ingerenz entzogen sind. Wir können nur noch etwas dagegen machen, indem wir die Verträge kündigen, in dem Fall aus dem Europarat austreten, was aber nicht Ziel der Politik sein soll. – Das ist das Erste.

Das Zweite ist, dass wir generell meinen, dass eine Minderung der Rechte der Parteien nicht sinnvoll ist. Warum sollen wir die Beschwerdefrist von sechs Monaten auf vier Monate verkürzen? Das ist zwar für Leute in Österreich irrelevant – bei uns wird jeder in der Lage sein, auch in vier Monaten die Rechtshilfe zu finden, um eine solche Be­schwerde zu verfassen –, das ist aber für Leute etwa in Aserbaidschan oder Georgien, für die es wirklich Grund gibt, diesen Gerichtshof anzurufen, sehr wohl ein Thema.

Letztens, und das muss hier auch erwähnt werden, ist dieser Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht uneingeschränkt positiv zu beurteilen. Was er gemacht hat, das machen viele internationale Gerichtshöfe. Sie verlassen nämlich den Boden eines Gerichtshofs und machen Politik. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in den letzten Jahren zulasten Österreichs massiv getan. Er hat uns zum Beispiel – darüber werden sich viele freuen, aber es ist trotzdem ein Eingriff in unsere Jurisdiktion und vor allem in unsere Gesetzgebungshoheit – die Homosexuellenadoption vorge­schrieben, und das ist nicht seine Kompetenz, definitiv nicht.

Er hat aber auch andere Dinge gemacht. Er hat die Abschiebung von illegal im Land aufhältigen Personen extrem erschwert, nicht nur für Österreich, sondern auch für alle anderen Mitgliedsländer des Europarates. Sie haben vielleicht den Fall des Sudanesen verfolgt, der über die Türkei, Griechenland und Ungarn nach Österreich eingereist ist. Sein Asylantrag wurde zurückgewiesen, weil er über zwei sichere Drittstaaten ge­kommen ist, nämlich zumindest Griechenland und Ungarn. Nachdem die Zurück­weisung rechtskräftig geworden ist, hat er einen zweiten Antrag eingebracht, der aber die Abschiebung nicht hindert, und gegen die Abschiebung hat er sich in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof beschwert, und der hat festgestellt: Österreich hat seine Rechte verletzt, weil es nicht ausreichenden Rechtsschutz vor einer Abschie­bung nach Ungarn während des zweiten Asylverfahrens bietet.

In solchen Dingen wird geradezu eine Einladungspolitik kultiviert, nach Österreich zu kommen. Es wird ein vernünftiges Fremdenmanagement erschwert, und es wird kurz gesagt in Kompetenzen eingegriffen, die einem Gerichtshof nicht zustehen, nämlich unsere Kompetenz, das Fremdenrecht zu regeln.

Das ist mit ein Grund, dass wir hier ein Zeichen setzen und die Unterfertigung des Protokolls ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


21.29.10

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nirgendwo auf der Welt werden Menschenrechte so umfassend


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