Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 282

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geschützt wie bei uns in Europa. Darauf können wir stolz sein. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das entscheidende Instrument, das wir zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte haben. Wir haben in Europa auch eine Rechtssicherheit, die es woanders nicht gibt. Entscheidend ist, dass der Einzelne mit Individual­be­schwerden beim Gerichtshof für Menschenrechte seine Rechte durchsetzen kann.

Das führt aber andererseits auch dazu, dass immer mehr Europäerinnen und Europäer dieses Recht in Anspruch nehmen, und das hat zu einem enormen Rückstau in der Bearbeitung der Verfahren geführt. Ende 2015 waren 64 850 Rechtssachen anhängig. Daher ist es wichtig, dieses Regelwerk durch entsprechende Reformen weiterzu­entwickeln. Ein erster Schritt war das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK, und jetzt und hier besprechen wir das 15. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, um durch organisatorische und verfahrensrechtliche Weiterentwicklungen den Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Arbeitsweise effizienter auszugestalten.

Ich darf nur einige wenige Punkte in aller Kürze erwähnen: Wir haben einerseits die Möglichkeit, dass Richter nicht automatisch mit ihrem 70. Lebensjahr ihre Arbeit beenden müssen. Andererseits, was den Antritt betrifft, dürfen Kandidaten in Zukunft nicht älter als 65 sein. Die Möglichkeit eines Einspruches einer Partei gegen die Zuweisung der Rechtssache durch eine Kammer an die Große Kammer ist in Zukunft nicht mehr möglich. Die Beschwerdefrist, was nationalstaatliche Entscheidungen be­trifft, wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Es gibt auch einen neuen Unzuläs­sigkeits­tatbestand, damit eben Bagatellbeschwerden die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zusätzlich belasten. Eine Beschwerde kann für unzulässig erklärt werden, wenn für den Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil gegeben ist.

Das sind einige der Maßnahmen, die den Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte erheblich entlasten sollen. Ich hoffe, dass das damit auch gelingt, denn der Schutz der Menschenrechte soll uns in Europa weiterhin ein ganz wichtiges Anliegen sein, und Europa sollte über die Grenzen der Europäischen Union hinaus, was den Europarat betrifft, weltweit weiterhin Vorbild sein, wenn es darum geht, Grund- und Freiheitsrechte grundsätzlich und effizient zu schützen. Gerade die Durchsetzung dieser Rechte für jeden Einzelnen muss weiterhin ermöglicht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Mag. Muttonen zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.33.08

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Europäische Menschenrechtskonvention ist sicherlich das Wichtigste Men­schenrechtsübereinkommen in Europa zum Schutz der Grund- und der Menschen­rechte.

Es sind 800 Millionen Menschen in Europa, die davon Gebrauch machen könnten und können; Herr Kollege Lopatka hat schon gesagt, dass sie das auch tun. Die Zahl der Beschwerden, die beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingebracht werden, hat ungeheuer zugenommen – 2016 waren es an die 60 000 oder sogar über 60 000 Beschwerden –, und das kann dazu führen, dass es jahrelang dauert, bis ein Urteil gefällt wird.

Meine Damen und Herren, das ist nicht hinnehmbar. Menschen, deren fundamentale Grundrechte verletzt werden, brauchen Entscheidungen, und zwar schnell. Wichtig ist es daher, dass die Effizienz des Gerichtshofes gesteigert wird, aber auch, dass gleich-


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