Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 283

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zeitig jeder Bürger, jede Bürgerin in einer vertretbaren Zeit zu seinem, zu ihrem Recht kommen kann. Das vorliegende Zusatzprotokoll wird sicherlich dazu beitragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.34


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


21.34.38

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Menschenrechte sind unteilbar und Menschenrechte sollten auf der ganzen Welt im gleichen Ausmaß gelten. Deshalb ist es auch notwendig, dass Menschenrechte in völkerrechtlichen Verträgen verankert und international und völkerrechtlich bindend sind, damit eben nicht ein Regime oder ein Land auf die Idee kommt zu sagen, wir setzen in unserem Land nur einen Teil der Menschenrechte um und einen anderen Teil nicht. Deshalb kann man natürlich nur begrüßen, dass es die Europäische Menschenrechtskonvention gibt und dass es mit dem EGMR auch ein Höchstgericht gibt, an das sich Menschen, wenn sie sich in ihren Grund- und Menschenrechten verletzt fühlen, wenden können, wo sie effektiv ein Individualbeschwerderecht haben.

Wir wissen alle, dass in den letzten Jahren die Bestrebungen zugenommen haben und stärker geworden sind, vor allem dieses Individualbeschwerderecht zu beschneiden, immer mehr Hürden aufzubauen. Daher möchte ich es ausdrücklich begrüßen und mich auch bei der Bundesregierung bedanken, dass sie sich diesen Bestrebungen ent­gegengestellt hat und dass sie für die Verteidigung des Individualbeschwerderechts, für den Verbleib des Individualbeschwerderechts beim EGMR eingetreten ist. Das ist enorm wichtig.

Das vorliegende 15. Zusatzprotokoll ist sozusagen ein Kompromiss zwischen jenen, die dieses Individualbeschwerderecht beschneiden wollten, und jenen, die überlegt haben, wie man die Verfahren effizienter gestalten kann, ohne aber gleichzeitig Hürden einzubauen, damit jeder Bürger, jede Bürgerin auch von diesem Individualbeschwer­derecht Gebrauch machen kann.

Es wurden von meinen Vorrednern einige der Neuerungen erläutert. Das werde ich nicht wiederholen. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass es beim Individual­be­schwerderecht überhaupt keine Hürden gibt. Wie gesagt ist das, was vorliegt, ein Kompromiss. Wir können damit gut leben. Uns ist ganz wichtig, dass keine zusätzlichen Hürden gebaut werden und dass der EGMR auch gut funktionieren kann. Wir begrüßen das 15. Zusatzprotokoll, und werden ihm deshalb als Grüne zustim­men. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.37


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller ist die nächste Red­nerin. – Bitte.

 


21.37.26

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Als sich wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa die Einsicht durchsetzte, es sei zur Verhinderung einer ähnlichen künftigen Katastrophe notwendig, die Menschenrechte durch die europä­ischen Staaten mittels eines besonderen Systems zu schützen, entstand innerhalb kurzer Zeit die Europäische Menschenrechtskonvention. Deren Ziel ist es seit ihrer Annahme am 4. November 1950, im Bereich der Staaten des Europarates die Men­schenrechte kollektiv zu schützen.

 


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