Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 280

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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Frau Abgeordnete Belakowitsch, wir sind im Abstimmungsvorgang! (Abg. Belakowitsch begibt sich zu ihrem Sitzplatz und nimmt Platz.)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird, samt Titel und Eingang in 1772 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1766 der Beilagen.

Wer sich für diesen Gesetzentwurf ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung auch ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

21.24.557. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1673 d.B.): Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund­freiheiten (1702 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


21.25.20

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in diesem Protokoll um keine wesentlichen Änderungen, sondern es handelt sich nur um ein paar verfahrenstechnische Nachschärfungen im Prozedere des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Im Wesentlichen geht es um eine Verkürzung der Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate und einige weitere Erleichterungen, die eher zulasten der Beschwerdeführer gehen.

Warum wir im Ausschuss nicht zugestimmt haben und warum wir auch hier nicht zustimmen werden oder zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht zustim-


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