Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung, 4. Oktober 2017 / Seite 22

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genseitig auch mit Forderungen zu überbieten, um den Menschen noch zu zeigen, was man letzten Endes für die Bevölkerung alles an Gutem tun will.

Wir haben bei einigen Gesetzen mitgestimmt, wir haben aber auch einige verhindert oder versucht zu verhindern. Erinnern wir uns nur an die letzte Sitzung – der Herr Fi­nanzminister hat es bereits ausgeführt –: Es sind Anträge, die Kosten in der Höhe von 1,2 Milliarden € verursachen würden, hier vorgelegen, haben aber Gott sei Dank keine Mehrheit gefunden. (Abg. Pirklhuber: Ihr seid gegen jede Vermögensbesteuerung!)

Meine Damen und Herren! Wir haben auch wenige Tage vor der Wahl unsere Verant­wortung gegenüber der Bevölkerung wahrzunehmen. Daher lehnen wir von der Volks­partei es ab, hier budgetschädliche Beschlüsse in einem derartigen Ausmaß noch zu fassen. Das haben sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht verdient, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bringen daher zwei Anträge ein. Der eine Antrag beinhaltet genau das, was auch viele andere europäische Länder bereits umgesetzt haben (Abg. Schieder: Ohne Be­gutachtung, oder? Was ist mit der Begutachtung?): dass es dann zu keinen budget­schädlichen Beschlüssen mehr kommen darf.

Ich möchte die Aussage zurückweisen, dass das Parlament damit ausgeschaltet wird. Das stimmt nicht! Im Gesetzestext steht ganz vorne, dass bei Gefahr im Verzug das Parlament natürlich zusammentreten und auch Beschlüsse fassen kann. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Aber wir wollen einfach nicht, dass es zu diesen budgetschädli­chen Beschlüssen kommt, weil eine Nachfolgeregierung letzten Endes in der Ver­antwortung steht und sozusagen ja auch mit dem umgehen muss. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)

Nur ein Beispiel: Es würde doch in einer Gemeinde, also auf der kommunalen Ebene – ich bin ja nach wie vor in einer 800-Einwohner-Gemeinde als Gemeinderat tätig –, der Ge­meinderat niemals vor einer Gemeinderatswahl Beschlüsse fassen, die weitreichende Änderungen zum Nachteil des Gemeindebudgets zur Folge hätten. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Also wenn es auf Gemeindeebene nicht gemacht wird, dann brau­chen wir es hier im Nationalrat auch nicht zu machen, meine Damen und Herren! (Bei­fall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Das ist ja unglaublich! Die ganzen schwarzen nieder­österreichischen Gemeinden ...! – Abg. Schimanek: In meiner Gemeinde hat die ÖVP gegen das Sparprogramm gestimmt!)

Das Zweite ist, die Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen. Das Land Ober­österreich, in dem es eine Koalition von ÖVP und FPÖ gibt, hat das ja vor Kurzem be­schlossen, nämlich dass das Land Oberösterreich eine Schuldenbremse haben soll. Das ist ein Vorschlag, den wir auch für den Bundeshaushalt und für ganz Österreich umset­zen wollen.

Meine Damen und Herren, abschließend zu diesem Thema: Es gibt keinen Grund da­für, dass Wahlprogramme noch vor der Wahl umgesetzt werden müssen. (Abg. Schi­manek: Es gibt aber ein Regierungsprogramm, das umgesetzt gehört hätte!) Das Wahl­programm ist dazu da, die Wählerinnen und Wähler zu überzeugen, dass sie einen wählen sollen, und zu zeigen, dass man das nach der Wahl auch umsetzen möchte. So machen wir es auch in den Gemeinden. (Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Jetzt sind die Wählerinnen und Wähler am Wort. Nehmen wir diese Verantwortung gemeinsam wahr, werben wir in den letzten Tagen für unsere Programme, für unsere Ideen – und dann haben die Wählerinnen und Wähler das Wort. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig! (Beifall bei der ÖVP.)

9.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter DDr. Fuchs. – Bitte.

 


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