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Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Wöginger hat jetzt mit dem zweiten Teil der Märchenstunde fortgesetzt, die unser Finanzminister heute begonnen hat.
Verantwortung für Steuermittel muss man auch in Vorwahlkampfzeiten, nicht nur in Wahlkampfzeiten zeigen, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Krainer.)
Da haben Sie allerdings kläglich versagt. Wo waren denn Ihre mahnenden Worte, als die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise das Geld abgeschafft hat? (Beifall bei der FPÖ.)
Ich zitiere die Flüchtlingskosten aus dem Stabilitätsprogramm: 2014: 524,1 Millionen, 2015: 920,4 Millionen, 2016: 1 671,3 Millionen, und 2017: 1 711,6 Millionen €.
Fast 5 Milliarden € haben Sie in der Vergangenheit an Flüchtlingskosten in die Luft geblasen, und da hat man von Ihnen aber überhaupt nichts gehört, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.) – So viel zu Ihrer Glaubwürdigkeit.
Ein weiterer Aspekt: Eigenartigerweise zeigen sich die rot-schwarzen Ministerien in Wahlkampfzeiten besonders geberfreundlich, was das Schalten von Inseraten anbelangt: Mehr als dreimal so viele Inserate wie die wahlwerbenden Parteien schalteten die rot-schwarzen Ministerien im Zeitraum 1. September 2017 bis 22. September 2017, also in 22 Tagen. 1,64 Millionen € beträgt der Bruttowerbewert, den die rot-schwarzen Ministerien in 22 Tagen in die Luft geblasen haben. Das sind fast 75 000 € pro Tag! Und dann stellt sich der Herr Finanzminister heute hier im Parlament her und spricht vollmundig von Verantwortung für Steuermittel auch in Wahlkampfzeiten. Wie glaubwürdig ist das denn, Herr Finanzminister? – Stoppen Sie diesen millionenteuren Inseratenunfug Ihrer rot-schwarzen Regierungskollegen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kogler: Da hat er recht! – Abg. Steinhauser: Das ist alles eine Doppelmoral!)
Ein weiterer Aspekt: Die FPÖ hat in der Vergangenheit den Antrag betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr eingebracht. Die ÖVP hat diesen FPÖ-Antrag vehement abgelehnt – es sei Irrsinn, den Schutz des Bargelds in die Verfassung aufzunehmen, meinte die ÖVP. Nunmehr hat die ÖVP in ihrem Wahlprogramm – Gott sei Dank – ein Bekenntnis zum Bargeld abgegeben.
Die FPÖ hat in der Vergangenheit unzählige Male die verfassungsrechtliche Verankerung einer Schuldenbremse gefordert. Die ÖVP hat das immer abgelehnt und gesagt, keine Schuldenbremse in der Verfassung. (Abg. Schimanek: So sind sie! – Abg. Kickl: Der schwarze Mann spricht mit gespaltener Zunge!) Und heute präsentiert die ÖVP mit ihrem zukünftigen Juniorpartner aus der roten Reichshälfte ein Bundesverfassungsgesetz zur Schuldenbremse. Die ÖVP ist hier gleich glaubwürdig wie ihr Finanzminister samt den Regierungskollegen, die eine Verantwortung für Steuermittel einmahnen, gleichzeitig aber das Geld mit dem Schalten von Inseraten zum Fenster hinauswerfen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Wenn man sich Ihre beiden Entwürfe zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes ansieht, dann fragt man sich schon: Kommen diese Entwürfe aus Ihrer Legistikabteilung oder – was ich eher vermute – aus Ihrer Marketingabteilung? Im ersten Punkt formulieren Sie, dass es in Wahlkampfzeiten keine Gesetzesbeschlüsse mehr geben soll, die sich auf das Budget auswirken. – Herr Finanzminister! Die Bundesregierung befindet sich seit zwei Jahren in einem Dauerwahlkampf! Das heißt, wir wären zwei Jahre lang arbeitslos gewesen und hätten hier überhaupt keine Beschlüsse fassen können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
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